dvb: »Bildungsberatung als fester Bestandteil der Beratungslandschaft«

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dvb veröffentlicht Positionspapier zur Bildungsberatung

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in der Bildungsberatung, der Weiter­bildungs­beratung und der Beratung für spezifische Zielgruppen stark verändert.

Die Megatrends Digitalisierung und demographischer Wandel wirk(t)en dabei ebenso auf die Beratung ein wie die Corona-Pandemie. Hinzu kommen die Nationale Weiterbildungs­strategie der Bundesregierung und die Einführung der »Lebensbegleitenden Berufsberatung« der Bundesagentur für Arbeit.

Diese nachhaltigen Veränderungen waren für die Akteure in der Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung starke Herausforderungen, zu denen der dvb im vergangenen Jahr die Online-Konferenz »Bildungsberatung – Aktuelle Entwicklungen und Vernetzung« – mit über 100 Teilnehmenden durchführte.

Auf dieser Konferenz wurde der Wunsch geäußert, dass der dvb sich zur Bildungsberatung stärker öffentlich positionieren solle. Dem ist der Verband inzwischen nachgekommen und hat im Januar 2023 ein entsprechendes Positionspapier vorgestellt.

In dem Papier werden Auftrag und Zielsetzung der Bildungsberatung dargestellt. Es betont insbesondere den ganzheitlichen Beratungsansatz der Verbandsmitglieder, der »die Menschen bei ihrem persönlichen und beruflichen Veränderungsprozess, bei Fragen der beruflichen Bildung und Förderung und den individuellen Voraussetzungen, die für Bildungsteilhabe gegeben sein müssen«, unterstütze.

Das Positionspapier hebt ausdrücklich die Professionalisierung der Beratenden hervorg, für die die persönliche Kompetenzentwicklung eine zentrale Rolle spiele. In diesem Zusammenhang wird jedoch die Befristung des Beratungspersonals kritisiert, da neu eingestellte Mitarbeiter*innen jeweils auf's Neue Basisqualifizierungen benötigten, während aufbauende Weiterbildungen »kaum zustande« kämen. 

Ein zentrales Fazit des dvb ist die Forderung, kommunale Angebote von Bildungsberatung als Pflichtaufgabe anzuerkennen, Beraterstellen zu entfristen und angemessen zu vergüten.


  VERWEISE  


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