»AI Literacy« als neuer Kernauftrag der schulischen Bildung

Themenkreis KI, Digitalisierung, Digitale Transformation (Symbolbild)

Lehrkräfte beschäftigen sich kaum mit KI-Regeln

Die große Mehrheit der Lehrkräfte in Deutschland hat sich bislang wenig mit Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule befasst. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage unter rund 1.000 Lehrkräften im Auftrag der Deutsche Telekom Stiftung. 88 Prozent geben an, sich bisher kaum oder gar nicht mit entsprechenden Vorgaben beschäftigt zu haben.

Zeitmangel und Komplexität

Als Hauptgründe nennen viele Lehrkräfte fehlende Zeit und die Komplexität des Themas. 78 Prozent sagen, dass sie sich neben ihren regulären Aufgaben nicht intensiver damit befassen könnten. Die Hälfte empfindet KI-Regelungen als zu kompliziert. Gleichzeitig wünschen sich 87 Prozent verständliche und gut umsetzbare Vorgaben für den Schulalltag.

Rahmenbedingungen und Strategien für die Nutzung Künstlicher Intelligenz an Schulen

Die Integration generativer Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) in den Schulalltag ist durch ein Spannungsfeld zwischen technologischer Dynamik und regulatorischer Unsicherheit geprägt. Während KI-Werkzeuge zunehmend für personalisiertes Lernen und die Unterrichtsorganisation eingesetzt werden, besteht bei vielen Lehrkräften Unklarheit über die rechtssichere Handhabung.

Die Umfrage ergänzt den Trendmonitor Spezial »Regelwerke zu KI an Schulen«. Für die Studie analysierten Forschende des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) und des mmb Instituts insgesamt 56 Regelwerke – vom Europäischen AI Act bis zu Vorgaben der Bundesländer. Daraus leiteten sie Empfehlungen für Schulen, Bildungsverwaltung und Bildungspolitik ab.

Heterogene Regelungslandschaft in der föderalen Struktur

Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer existiert keine bundeseinheitliche Gesetzgebung für den schulischen Einsatz von KI. Die Steuerung erfolgt über eine Vielzahl von Akteuren, darunter Bildungsministerien, Schulaufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte. Die regulatorische Basis bilden primär Schulgesetze und verbindliche Verwaltungsvorschriften, ergänzt durch pädagogische Handreichungen der Landesinstitute.

In der Praxis führt dies zu einem »Flickenteppich« unterschiedlicher Rechtslagen. Während etwa in Schleswig-Holstein, Bremen oder Sachsen landeseigene, datenschutzkonforme KI-Lösungen wie »telli« oder »KAI« bereitgestellt werden, ist die Nutzung in anderen Regionen stärker von institutionellen Freigaben oder der Eigenverantwortung der Lehrkräfte abhängig.

Datenschutz und Urheberrecht als zentrale Leitplanken

Der Datenschutz stellt den am intensivsten regulierten Bereich dar. Ein zentraler Konsens besteht darin, dass keine personenbezogenen Daten von Lernenden in öffentliche, freie KI-Systeme eingegeben werden dürfen. Zunehmend wandelt sich das Verständnis von Datenschutz jedoch von einem reinen Verhinderungsinstrument hin zu einem Ermöglichungsrahmen.

Im Bereich des Urheberrechts herrscht Übereinstimmung, dass KI-generierte Inhalte als gemeinfrei einzustufen sind, da sie keine menschliche Schöpfung darstellen. Lehrkräfte müssen zudem die sogenannte 15-%-Regel beachten, nach der nur begrenzte Anteile geschützter Werke in KI-Systeme zur Bearbeitung eingespeist werden dürfen. Ein Verbot besteht in der Regel für das Einspeisen schöpferischer Leistungen von Schülerinnen und Schülern ohne deren ausdrückliche Einwilligung.

Transformation der Prüfungs- und Leistungskultur

Die Verfügbarkeit von KI-Tools erfordert eine Anpassung bewährter Prüfungsformate. Die nicht deklarierte Verwendung von KI-generierten Inhalten wird bundesweit als Täuschungsversuch gewertet, da hiermit eine eigenständige Leistung vorgetäuscht wird.

Es zeichnet sich jedoch ein Trend ab, weg von Verboten hin zu einer Kultur der Transparenz. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein wird bereits medien- und materialgestütztes Arbeiten unter Aufsicht ermöglicht, wobei die Reflexion über den KI-Einsatz selbst Teil der Bewertung ist. 

Das Prinzip des »Human in the Loop« bleibt dabei eine tragende Säule: Die pädagogische Letztverantwortung und die hoheitliche Notenvergabe verbleiben stets bei der Lehrkraft. Eine vollautomatisierte Notengebung durch KI-Systeme ist untersagt. Um Täuschungen vorzubeugen, wird teilweise die Beweislast umgekehrt: Lernende müssen bei Verdacht ihre Eigenleistung durch die Dokumentation von Arbeitsschritten oder Prompt-Verläufen aktiv belegen.

Förderung der KI-Mündigkeit als Bildungsauftrag

Die Vermittlung von »AI Literacy« wird zunehmend als staatliche Kernaufgabe definiert. Es geht dabei um ein tiefgreifendes Verständnis der Funktionsweise von Algorithmen sowie um die kritische Bewertung von KI-Ergebnissen. In Bundesländern wie Hessen und Bremen ist dieser Auftrag bereits fest in den Schulgesetzen verankert.

Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie zu befähigen und einen potenziellen Kompetenzverlust durch unkritische Nutzung zu vermeiden.


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