Fairer Datenzugang: Deutschland regelt die Aufsicht für den Data Act

Themenkreis KI, Digitalisierung, Digitale Transformation (Symbolbild)

Harmonisierung des Datenmarktes und nationale Rechtsanpassung

Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Verordnung (EU) 2023/2854 über einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datenverordnung) in nationales Recht zu integrieren. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die europäische Datenwirtschaft zu stärken, Innovationen durch eine erhöhte Datenverfügbarkeit zu fördern und eine gerechte Verteilung des Datenwerts zwischen den Akteuren sicherzustellen.

Da die europäische Verordnung ab dem 12. September 2025 in weiten Teilen unmittelbar gilt, schafft der nationale Entwurf die notwendigen Rahmenbedingungen für Behördenzuständigkeiten, Sanktionen und Verwaltungsverfahren in Deutschland. Das Vorhaben unterstützt zudem internationale Nachhaltigkeitsziele, insbesondere den Aufbau transparenter und rechenschaftspflichtiger Institutionen.

Zentrale Aufsicht durch die Bundesnetzagentur

Als zentrale nationale Behörde für die Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestimmt. Sie fungiert als primäre Anlaufstelle für sämtliche Fragestellungen der Marktteilnehmer und ist für die Bearbeitung von Beschwerden sowie die Überwachung der Einhaltung der neuen Vorschriften verantwortlich.

Zu ihren Kernaufgaben zählen die Information der Öffentlichkeit, die Förderung der Datenkompetenz sowie die Zulassung privater Streitbeilegungsstellen, die bei Konflikten zwischen Datennutzern und -inhabern vermitteln sollen. Durch die Bündelung dieser Kompetenzen bei einer Behörde strebt die Bundesregierung eine effiziente, zügige und EU-weit abgestimmte Aufsichtspraxis an.

Datenschutzrechtliche Sonderzuständigkeit und Kooperation

Für den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Datenverordnung wird eine Sonderzuständigkeit bei der Bundesbeauftragten oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geschaffen. Diese Regelung bündelt die Aufsicht über nicht-öffentliche Stellen auf Bundesebene, um eine bundesweit einheitliche datenschutzrechtliche Praxis zu gewährleisten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden.

BNetzA und BfDI sind gesetzlich zu einer kooperativen Zusammenarbeit verpflichtet. Bei Verfahren mit datenschutzrechtlicher Relevanz ist die BNetzA an die Prüfungsergebnisse der BfDI gebunden, wobei beide Behörden die für ihre Aufgaben erforderlichen Informationen austauschen dürfen. 

Wirtschaftliche Auswirkungen und administrativer Aufwand

Für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger resultiert aus dem Durchführungsgesetz unmittelbar kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die wesentlichen materiellen Pflichten bereits direkt aus der EU-Verordnung hervorgehen. Innerhalb der Bundesverwaltung wird jedoch ein jährlicher Mehraufwand von rund 4,2 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von etwa 2,2 Millionen Euro prognostiziert.

Diese Mittel fließen primär in den personellen Aufbau der Aufsichtsbehörden sowie in die Entwicklung notwendiger IT-Systeme zur Beschwerdebearbeitung. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau oder die Verbraucherpreise werden nicht erwartet.

Durchsetzung und Sanktionsmechanismen

Zur effektiven Rechtsdurchsetzung erhält die Bundesnetzagentur umfassende Befugnisse, die von Auskunftsverlangen über Ermittlungsrechte bis hin zu Abhilfeverlangen reichen. Bei Verstößen gegen die Datenverordnung sieht der Entwurf gestaffelte Bußgelder vor, die sich an der Schwere des Vergehens orientieren. In besonderen Fällen, etwa bei Unternehmen mit sehr hohem Gesamtumsatz, können Geldbußen bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Zusätzlich können Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro festgesetzt werden, um vollziehbare Anordnungen durchzusetzen. Die Prozesse sollen dabei weitgehend digital gestaltet werden, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren.

Hintergrund
Für das in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Daten-Governance-Gesetz stimmten am 26.03.2026 die Koalitionsfraktionen von Union und SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion, die Linksfraktion enthielt sich. Den geänderten Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz nahm der Ausschuss mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion an. 


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