Alle aktuell geltenden Länder-Regelungen zur Weiterbildung in Präsenzform
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten Bund und Länder am 16. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen. Die darin enthaltenen Einschränkungen umfassten u.a. auch ein Verbot von Weiterbildungsveranstaltungen in Präsenzform bzw. die Schließung von Bildungseinrichtungen.
Stand am 6. Oktober 2022:
Präsenzveranstaltungen in der Erwachsenenbildung sind grundsätzlich (wieder) möglich.
Aktuell existieren soweit ersichtlich keine expliziten Vorschriften zu Weiterbildungen in Präsenzform.
Eine Übersicht der bisher erlassenen pandemiebedingten gesetzlichen Einschränkungen auf Bundesebene finden Sie hier: Klick
Übersicht zu aktuellen Bedingungen der Bundesländer zum Präsenzunterricht
Wir empfehlen, unbedingt die genauen Bestimmungen aus der in der Tabelle verlinkten Quelle (siehe unten) zu beachten. Die nachfolgenden Angaben zu den jeweiligen Landesregelungen sind als Zusammenfassung zu sehen und können im spezifischen Einzelfall von den getroffenen Angaben abweichen.
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Redaktioneller Hinweis (2. Dezember 2022) Zur Zeit sind keine Einschränkungen hinsichtlich Präsenzveranstaltungen in der Weiterbildung bekannt. So lange sich an diesem Status nichts ändert, werden wir die Landesregelungen nicht weiter dokumentieren. Redaktionelle Ergänzung (8. April 2023) Der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b ist entfallen. |
Keine Rechtsberatung oder -auskunft! Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.
Letzte Aktualisierung: 08.04.2023 - Bitte beachten Sie entsprechende Hinweise zu möglichen Updates!
Zuletzt geänderte Landesverordnungen: Alle (Mecklenburg-Vorpommern nachgetragen).
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