Hochschulzulassung gerecht gestalten

Hörsaal 2

Die Auswahlverfahren der Hochschulen, Studierfähigkeitstests und insbesondere Gespräche und andere mündliche Verfahren zur Auswahl von Studienbewerbern öffnen willkürlichen Entscheidungen und sozialer Selektion auf Grundlage habitueller Präferenzen Tür und Tor und können auch in strukturierter und standardisierter Form keine Chancengleichheit beim Hochschulzugang garantieren.

Das schreibt die Linke in ihrem Antrag. Die Fraktion fordert die Hochschulzulassungen gerecht zu gestalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE vom 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu treffen, die der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie dem Gebot der Gleichheitsgerechtigkeit Rechnung trägt. Der Deutsche Bundestag wird deshalb von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, um für klare, transparente und eindeutig überprüfbare Regelungen im Bereich der Hochschulzulassung zu sorgen, schreibt die Linke zum Hintergrund.

Die Linke fordert, dass für die Aufnahme eines grundständigen Studiums jenseits des bestandenen Fachabiturs, der allgemeinen Hochschulreife, einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder einen vergleichbaren Abschluss, alle weiteren Zugangsvoraussetzungen entfallen sollen. Notwendige Sprachkenntnisse und erforderliche Praxiserfahrung müssen im Rahmen des Studiums gesammelt werden können. grundständigen Studienabschluss im jeweiligen Fach hinaus entfallen.

    

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