Bundesrat für zukunftsfeste Mitbestimmung

Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer_innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb am 10. Februar 2017 eine entsprechende Entschließung gefasst.
Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs
Darin spricht er sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordert die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.
Stärkung der Sozialpartnerschaft bei zunehmender Digitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.
Anerkennung neuer Arbeitsmodelle
Außerdem verweisen die Länder auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlichen Arbeitsortes statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden.
Nationale und europäische Schlupflöcher schließen
Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
VERWEISE
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