Bericht des Hochschulstatistik­ausschusses

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Weltkugel Statistik

Zentrales Thema des 17. Berichts des Hochschulstatistikausschusses ist die Implementierung der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes von 2016. Mit der zum 1. März 2016 in Kraft getretenen Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) wurden die bestehenden Hochschulstatistiken über Studierende, Prüfungen und Hochschulpersonal an die gewandelten Bedürfnisse angepasst.

Das schreibt der Ausschuss für die Hochschulstatistik, der für den Zeitraum 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2020 einen Bericht vorgelegt hat und der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt. Mit der Novelle des HStatG wurde eine deutliche Erweiterung des Umfangs der Erhebungsmerkmale für die Studierenden-, Prüfungs- und Personalstatistik vorgenommen. Das letzte Mal wurde das HStatG 2005 novelliert, die letzten wesentlichen Änderungen wurden jedoch im Jahr 1990 vorgenommen. Die Hochschullandschaft hat sich seitdem erheblich verändert.

Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen um finanzielle Mittel aber zum Teil auch wissenschaftliches Spitzenpersonal hat sich den Angaben zufolge verstärkt, gleichzeitig haben die Hochschulen ihre unterschiedliche Profilbildung vorangetrieben. Ferner sei der Systemwechsel zu den Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlüssen abgeschlossen worden. Der zwischenzeitig starke Anstieg der Studienanfängerzahlen habe sich neuerdings wieder etwas abgeschwächt. Und auch dieser Parameter müsse bei den Kapazitätsplanungen mit berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Hochschulstatistiken sowie bei der Analyse der Ergebnisse. So soll eine bessere Hochschulplanung durch die Bundesregierung und die Ländern ermöglicht werden.

Im Berichtszeitraum sind zusätzliche Statistiken eingeführt worden. Dazu gehören der Aufbau einer Statistik für Promovierende, eine Studienverlaufsstatistik und eine Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Die Arbeit des Ausschusses für die Hochschulstatistik sei daher im Berichtszeitraum vorwiegend von methodischen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der angepassten sowie der neuen Erhebungen und Aufgaben bestimmt gewesen, heißt es in der Unterrichtung. Neben den neuen Statistiken werde weiterhin die Prüfungsstatistik, die Statistiken über das an den Hochschulen tätige haupt- und nebenberufliche Personal sowie die Hochschulfinanzstatistik erhoben und vorgestellt.

In der neu eingeführten Studienverlaufsstatistik und ihrem Ausbau sieht der Ausschuss für die Zukunft einen Schwerpunkt. Schon bald werde die Datenbasis ausreichend sein, um erste Übergangsquoten vom Bachelor- zum Masterstudium zu berechnen. Für die Analyse kompletter Studienverläufe durch die Nachverfolgung von Studienanfängerkohorten werde jedoch noch ein längerer Vorlauf benötigt. Es sei wichtig, die Studienverlaufsdaten für die Politik und auch für die Forschung besser nutzbar zu machen. Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) oder des maschinellen Lernens sowie die Visualisierung von Verlaufsdaten würden ein verbessertes Analysepotential und damit einen höheren Nutzen der Daten versprechen. Dazu diene auch der geplante Einsatz von KI und maschinellem Lernen in der Studienverlaufsdatenbank des Statistischen Bundesamts, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über Projektmittel finanziell gefördert werde.

Die Ergebnisse fänden Eingang in die nationale und internationale Bildungs- und Forschungsberichterstattung, wie zum Beispiel in den Bericht »Bildung in Deutschland« (Bildungsbericht). Darüber hinaus würden die Ergebnisse für die Erstellung des Budgets für Bildung, Forschung und Wissenschaft und den Bildungsfinanzbericht verwendet und seien eine wichtiger Bezugspunkt für die Arbeitsmarktberichterstattung.

Hintergrund
Dem Ausschuss für die Hochschulstatistik gehören Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie weiterer Bundesministerien an. Hinzu kommen die für die staatlichen Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörden, sieben die Hochschulen vertretende Personen, der Wissenschaftsrat und mehrere wissenschaftlicher Einrichtungen.

 

  VERWEISE  

 

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