Österreich: Bildungskarenz wird zur Weiterbildungszeit

Themenkreis Weiterbildung und Lernen (Symbolbild)

Reform des Bildungsurlaubs: Einführung der »Weiterbildungszeit« ab 2026

Der österreichische Nationalrat hatte im Oktober 2025 eine grundlegende Reform der beruflichen Weiterbildung beschlossen. Seit Beginn des Jahres 2026 ersetzt die neue »Weiterbildungszeit« das bisherige Modell der Bildungskarenz.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist eine stärkere Ausrichtung der geförderten Bildungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt sowie eine Präzisierung der Qualitätsstandards. Trotz einer Kürzung des Gesamtbudgets sieht die Reform eine Anhebung der Mindestbeihilfe vor, um die finanzielle Absicherung während der Qualifizierungsphase zu verbessern.

Strengere Kriterien für Zugang und Nachweise

Die Inanspruchnahme der »Weiterbildungszeit« ist künftig an verschärfte Voraussetzungen geknüpft. Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine mindestens zwölfmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber vorweisen können. Eine wesentliche Neuerung stellt die verpflichtende Bildungsberatung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) dar. Dieses prüft die Relevanz des Vorhabens für den Arbeitsmarkt, wobei die Vergabe der Förderung als Einzelfallentscheidung erfolgt.

Zudem steigen die Anforderungen an den zeitlichen Umfang: Für eine erfolgreiche Bewilligung müssen wöchentlich 20 Stunden an Weiterbildungsaktivitäten nachgewiesen werden. Für Personen mit Betreuungspflichten gilt eine reduzierte Grenze von 16 Wochenstunden.

Akzeptiert werden ausschließlich Formate im Seminarstil, die entweder in physischer Präsenz oder als »Live-Online«-Veranstaltungen durchgeführt werden. Bei Hochschulstudien bleibt der Nachweis von 20 »ECTS«-Punkten (European Credit Transfer and Accumulation System) pro Semester maßgeblich. Ein Versäumnis dieser Nachweispflichten kann Rückforderungen der bezogenen Leistungen nach sich ziehen.

Finanzielle Ausgestaltung und wirtschaftliche Beteiligung

Die finanzielle Unterstützung wird einkommensabhängig berechnet. Die monatliche Mindestbeihilfe beträgt künftig 1.212 Euro, während die Obergrenze bei etwa 2.000 Euro liegt.

Ein strukturelles Novum betrifft die Kostenbeteiligung der Wirtschaft: Übersteigt das Bruttoeinkommen vor dem Antritt der Weiterbildung den Betrag von 3.255 Euro, sind Arbeitgeber verpflichtet, sich mit 15 Prozent an den Kosten zu beteiligen.

Bedeutung der Weiterbildungszeit

Die Reform reflektiert den wachsenden Bedarf an gezielter Höherqualifizierung in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Durch die stärkere Steuerung durch die österreichische Arbeitsmarktverwaltung (AMS) und die Verpflichtung zur Beratung soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Mittel vorrangig in Kompetenzen fließen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Kritische Stimmen aus der Erwachsenenbildung weisen jedoch darauf hin, dass die Budgetkürzungen und die strengeren Nachweispflichten den Zugang zur Bildung für bestimmte Gruppen erschweren könnten, während die Erhöhung der Mindestbeihilfe die soziale Treffsicherheit stärken soll. 


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