Bildungszeit in Sachsen-Anhalt: Der aktuelle Stand

Themenkreis Weiterbildung und Lernen (Symbolbild)

Neues Bildungszeitgesetz in Sachsen-Anhalt: Reformstau oder Durchbruch?

Während fast alle Bundesländer moderne Regelungen für die Freistellung zu Bildungszwecken besitzen, hinkt Sachsen-Anhalt hinterher. Ein neuer Gesetzentwurf soll das veraltete Modell von 1998 ablösen (Der BildungsSpiegel berichtete). Doch kurz vor der geplanten Verabschiedung im Landtag zeigt die Regierungskoalition tiefe Risse.

Bisher ist die Lage für Beschäftigte in Sachsen-Anhalt klar geregelt, aber begrenzt: Das aktuelle Bildungsfreistellungsgesetz erlaubt fünf Tage bezahlten Urlaub pro Jahr – allerdings fast ausschließlich für rein berufliche Weiterbildung.

Mit dem neuen Bildungszeitgesetz (BzG LSA) will die schwarz-rot-gelbe Landesregierung den Begriff Bildung weiter fassen und an die Realität des 21. Jahrhunderts anpassen.

Die Eckpfeiler der Reform

Der Entwurf, der unter der Federführung von Bildungsminister Jan Riedel (CDU) erarbeitet wurde, sieht signifikante Verbesserungen vor:

  • Öffnung für das Ehrenamt
    Erstmals sollen Kurse zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Trainerlizenzen oder Vorstandsschulungen) als Bildungszeit anerkannt werden.
  • Politische Bildung
    Die Stärkung der Demokratie wird zum gesetzlichen Ziel erklärt. Auch politische Seminare berechtigen künftig zur Freistellung.
  • Flexibilität im Alltag
    Statt starrer Blockveranstaltungen sollen künftig auch eintägige Seminare oder halbtägige Formate (ab 6 Unterrichtsstunden) möglich sein – auch im digitalen Raum.
  • Inklusion
    Der Anspruch wird auf dual Studierende und Menschen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, ausgeweitet.

Streitpunkt: Wirtschaftliche Belastung vs. Arbeitnehmerrechte

Trotz der Einigung im Kabinett verlaufen die Fronten im Landtag quer durch die Koalition. In einer Expertenanhörung am 15. Januar 2026 prallten die Meinungen hart aufeinander.

Die SPD-Fraktion drängt auf Tempo. Fraktionschefin Katja Pähle betont, dass Bildung kein »Luxusgut« sei, sondern die Basis für eine wehrhafte Demokratie und die Fachkräftesicherung. Unterstützung erhält sie vom DGB, der das Gesetz als längst überfälliges Signal an die Beschäftigten sieht.

Auf der anderen Seite stehen die Wirtschaftsverbände und Teile der CDU- und FDP-Fraktion. Der Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt warnt vor einer »Überforderung des Mittelstands«. Kritisiert wird vor allem die Lohnfortzahlung durch die Betriebe. CDU-Fraktionschef Guido Heuer forderte zuletzt »Optimierungen«, um sicherzustellen, dass die Wirtschaft in Zeiten des Arbeitskräftemangels nicht durch zusätzliche Ausfalltage geschwächt wird.

Der Zeitplan: Die Uhr tickt

Da am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt wird, steht die Koalition unter Zeitdruck. Das Gesetz muss bis Juni verabschiedet sein, um wie geplant am 1. September 2026 in Kraft treten zu können.

Phase

Zeitraum

Status

Kabinettsbeschluss

Herbst 2025

Erledigt

Expertenanhörung

15. Januar 2026

Erledigt

Ausschussberatungen

Feb. – April 2026

Laufend

Verabschiedung Landtag

Juni 2026

Geplant

Inkrafttreten

1. September 2026

Zieltermin


Fazit für Beschäftigte

Für Arbeitnehmer*innen in Sachsen-Anhalt heißt es vorerst: Abwarten. Bis zur finalen Entscheidung gilt das alte Gesetz weiter. Wer jedoch für das zweite Halbjahr 2026 eine Schulung im Bereich Ehrenamt oder Politik plant, sollte die parlamentarischen Debatten im Frühjahr genau verfolgen.


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