Rheinland-Pfalz: Landesregierung novelliert Bildungszeitgesetz

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Weiterbildung soll Fachkräfte sichern und Ehrenamt stärken

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Entwurf für ein Landesbildungszeitgesetz verabschiedet.

Beschäftigte sollen künftig Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildungen erhalten. Ziel des Gesetzes sei es, lebenslanges Lernen zu fördern, Fachkräfte zu sichern und ehrenamtliches Engagement zu stärken.

Arbeitsministerin Katharina Binz betonte laut Mitteilung, die Bildungszeit sei ein wichtiger Baustein, um Menschen zu ermutigen, sich beruflich und gesellschaftlich weiterzuentwickeln. Das Gesetz soll Beschäftigten den Zugang zu Qualifizierungen erleichtern, die sie selbstbestimmt wählen können.

Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit

Nach dem Entwurf sollen Arbeitnehmer*innen bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr beantragen können. Die Freistellung gilt für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierung. Auch digitale Lernformate sollen anerkannt werden. Damit reagiert die Landesregierung auf veränderte Lerngewohnheiten und Arbeitsbedingungen.

Der Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße, was insbesondere Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen zugutekommen soll. Die Kosten der Bildungsmaßnahme tragen die Teilnehmenden selbst, das Entgelt wird während der Bildungszeit weitergezahlt.

Fachkräftesicherung und Teilhabe im Fokus

Ministerin Binz hebt hervor, dass Rheinland-Pfalz mit dem neuen Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft stärke. Bildung und Qualifizierung seien Schlüsselfaktoren, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Zudem fördere das Gesetz soziale Teilhabe, weil es auch bürgerschaftliches Engagement berücksichtige.

Das Bildungszeitgesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten. Bis dahin wird der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Ziel ist es, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.


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