Wege zur Spitze: Wie das Professorinnenprogramm Barrieren abbaut

Themenkreis Frauen in Beruf und Karriere (Symbolbild)

Frauen in der Wissenschaft: Anteil an Professuren auf 30 Prozent gestiegen

Das gemeinsame »Professorinnenprogramm« von Bund und Ländern hat mit der Förderung der 1.000. Stelle für eine Professorin einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Dieses zentrale Steuerungsinstrument zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen signifikant zu erhöhen und strukturelle Barrieren im Hochschulsystem abzubauen.

Fortschritte bei der Repräsentanz in der Wissenschaft

Obwohl Frauen bei den Bildungsabschlüssen und Promotionen mittlerweile mindestens ebenso erfolgreich sind wie Männer, zeigt sich in den oberen Karrierestufen weiterhin eine Diskrepanz. Während der Anteil an Professorinnen vor rund zwei Jahrzehnten lediglich 14 Prozent betrug, konnte dieser Wert bis zum Jahr 2024 auf 30 Prozent gesteigert werden. Das »Professorinnenprogramm« wird als wesentlicher Treiber dieser Entwicklung eingeordnet, da es gezielte Anreize für einen Kulturwandel an den Hochschulen setzt.

Mechanismen und finanzielle Ausstattung

Die vierte Phase, das »Professorinnenprogramm 2030«, umfasst für den Zeitraum von 2023 bis 2030 ein Gesamtvolumen von 320 Millionen Euro. Gefördert werden bis zu drei Anschubfinanzierungen pro Hochschule für erstberufene Professorinnen mit jeweils bis zu 165.000 Euro jährlich. Ein zentraler Aspekt des Programms ist die Zweckbindung der freiwerdenden Mittel: Die teilnehmenden Institutionen sind verpflichtet, diese Gelder in gleichstellungsfördernde Maßnahmen zu investieren. Hierzu zählen Mentoring-Programme, innovative Beschäftigungsmodelle wie »Tandem-Professuren« sowie der Ausbau der Kinderbetreuung.

Strukturelle Auswirkungen und Qualitätssicherung

Das Programm verfolgt eine systemische Perspektive, indem es die Vergabe von Fördermitteln an die Qualität schlüssiger Gleichstellungskonzepte knüpft. 34 Einrichtungen wurden bereits als »Gleichstellungsstarke Hochschule« ausgezeichnet, was ihnen ermöglicht, zusätzliche Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu beantragen. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, Gleichstellung nicht nur als personelle Quote, sondern als dauerhaftes Qualitätsmerkmal in der deutschen Forschungslandschaft zu verankern.

Hintergrund
Das Professorinnenprogramm 2030 setzt die bisherigen drei Phasen fort und läuft von 2023 bis 2030. Bund und Länder stellen dafür 320 Millionen Euro bereit. Pro Hochschule können bis zu drei Anschubfinanzierungen für Professuren mit je bis zu 165.000 Euro jährlich beantragt werden; 148 Hochschulen sind förderberechtigt. Bisher erhielten 34 Hochschulen das Prädikat »Gleichstellungsstarke Hochschule»« Diese können zusätzlich eine Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Professurweg fordern. 


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