Bericht zur »Zukunftsstrategie Forschung und Innovation«

Bundesregierung legt den Bericht »zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation« als Unterrichtung vor.
Darin wird die Neuausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik dargestellt, »um die Innovationskraft Deutschlands zu stärken und die technologische Souveränität Europas zu sichern«, wie es in dem Bericht heißt.
In der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation werden vor allem drei Punkte beschrieben, die die Forschungspolitik in den kommenden Jahren bestimmen sollen. Zum einen will die Bundesregierung den Forschungstransfer stärker voranbringen und Forschungsergebnisse schneller umsetzen. Zum anderen soll für mehr Technologieoffenheit gesorgt werden.
Mit den in der Zukunftsstrategie verfolgten Ansätzen für eine moderne und agile Verwaltung soll das vielfach kritisierte Silodenken nachhaltig verändert werden. Insbesondere bei der Umsetzung politischer Großprojekte mit interdisziplinärem Charakter sollte die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ressorts und Behörden möglichst effektiv und unkompliziert gestaltet werden. Auch die frühzeitige Einbindung von Stakeholdern und Fachexpertinnen und experten soll durch die Einbringung multiper spektivischer Aspekte ein bedarfsorientiertes, vorausschauendes politisches Handeln ermöglichen.
»Wir müssen die Technologieoffenheit in allen gesellschaftlichen Bereichen erhöhen«, heißt es in dem Bericht. Die Entwicklung unterschiedlicher Technologien soll gefördert werden, um auch in Zukunft »Handlungsfreiheit für uns und kommende Generationen« zu gewährleisten.
Als dritter Punkt wird das »Anstreben von Technologieführerschaft« genannt. Deutschland und die Europäische Union müssten in der Lage sein, Schlüsseltechnologien »zu verstehen, sie zu entwickeln und zu produzieren«.
VERWEISE
- Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation ...
- siehe auch: »Zukunftsstrategie Forschung und Innovation« ...
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