Bildungsurlaub: Ungeahnte Chancen bleiben häufig ungenutzt
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Großes Potenzial – geringe Nutzung
Obwohl »Bildungsurlaub« ein wertvolles Instrument zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung darstellt, nutzen nur 3,5 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Deutschland dieses Recht.
Das ergab eine Randstad-ifo-HR-Befragung Anfang 2023.
Dabei bieten immerhin 59 Prozent der Arbeitgeber Weiterbildungsmöglichkeiten über Bildungsurlaub an. Expert*innen sehen den Hauptgrund für die geringe Inanspruchnahme in fehlenden Informationen und Unsicherheiten bei der Antragstellung.
Bildrechte: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtlicher Rahmen: Teils bundesweit, teils föderal geregelt
In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf jährlich fünf Tage Bildungsurlaub bei fortlaufender Lohnzahlung. Lediglich Bayern und Sachsen gewähren diesen Anspruch bislang nicht.
Wichtiger Hinweis: Bildungsurlaub zählt nicht als regulärer Urlaub. Allerdings müssen Beschäftigte die Kurskosten meist selbst tragen, profitieren aber durch ihr weiterhin gezahltes Gehalt von einem erheblichen finanziellen Vorteil.
Weiterbildung wirkt als Karriere-Booster
Bildungsurlaub bietet Beschäftigten die Chance, gezielt Fähigkeiten, insbesondere im digitalen Bereich sowie im Bereich Nachhaltigkeit, auszubauen. Gerade Kurse zu »KI«, »Cyber-Security« und »Green Skills« stärken die individuelle Arbeitsmarktposition und helfen auch Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Vielfältige inhaltliche Ausrichtung
Der Bildungsurlaub muss nicht zwingend mit dem eigenen Berufsfeld verknüpft sein. Auch Sprachreisen, interkulturelle Angebote oder Yoga-Retreats können anerkannt werden – sofern sie politischer, beruflicher oder kultureller Bildung dienen.
Aufgrund unterschiedlicher Anerkennungsregelungen in den Bundesländern empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob das weiterbildende Angebot im jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt ist.
Praktische Tipps für die Beantragung
- Offiziell anerkannte Kurse können auf spezialisierten Online-Plattformen recherchiert werden.
- Der Antrag sollte spätestens vier bis neun Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
- Zulässige Ablehnungen durch Arbeitgeber sind nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder bei Kollision mit Urlaubsplänen anderer Mitarbeitender möglich.
- Kurs- und Reisekosten können steuerlich geltend gemacht werden.
- Mikro-Kurse und Lernpartnerschaften unterstützen einen nachhaltigen Lernerfolg im Alltag.
Hintergrund
Die Zahlen stammen aus der Randstad-ifo-HR-Befragung (Q1 2023), durchgeführt vom ifo-Institut im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad. Befragt wurden bis zu 800 Personalverantwortliche aus Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen.
Redaktionelle Ergänzung:
Umfangreiche Informationen zu den in den einzelnen Bundesländern geltenden Regelungen zum Bildungsurlaub (Bildungszeit/Bildungsfreistellung) sind beim InfoWeb Weiterbildung detailliert abrufbar.
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