Startchancen-Programm: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

 Abbildung zeigt sich meldende Schüler innen vor leerer Schiefertafel

Eine gemeinsame Verhandlungsgruppe aus Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Ländern hat sich nach intensiven Verhandlungen über das Startchancen-Programm auf entscheidende Eckpunkte geeinigt.

Auf dieser Grundlage werden in den nächsten Wochen die letzten Details ausgestaltet. Danach soll das Startchancen-Programm wie geplant zum Schuljahresbeginn 2024/2025 starten.

So will der Bund den Ländern zehn Jahre lang jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit Mitteln in gleichem Umfang. Rund zehn Prozent aller Schulen und Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen des Startchancen-Programms erhebliche Unterstützung erhalten.

Die Förderung zielt auf eine bessere Ausstattung der Schulen, bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Stärkung multiprofessioneller Teams. Mit dem Programm begegnen Bund und Länder den sinkenden schulischen Leistungen vieler Schülerinnen und Schüler.

In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die entscheidenden Eckpunkte für das Startchancen-Programm erarbeitet. In den nächsten Wochen sollen die letzten Details geklärt werden und dann im Rahmen einer Vereinbarung vom Bundesbildungsministerium sowie den 16 Bundesländern verabschiedet werden.

Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationshintergrund angelegt.

Darüber hinaus wird in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder berücksichtigt. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in sozial schwieriger Lage. Das sind etwa zehn Prozent der rund 40.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bzw. zehn Prozent der rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler.

40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Schule in sozial schwieriger Lage eine volle Stelle für schulische Sozialarbeit zuzuweisen. Weitere 30 Prozent der Mittel fließen als sogenanntes Chancenbudget in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen und 40 Prozent den weiterführenden und beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Hintergrund
Das Startchancen-Programm ist Teil des 2020 beschlossenen Koalitionsvertrages des Bundes. Es ergänzt die einzelnen Landesprogramme zur Unterstützung von Schulen in schwieriger Lage, die es bereits gibt. Das Startchancen-Programm soll dazu beitragen, die seit Jahren zurückgehenden schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler wieder zu verbessern und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Zuletzt hatten Lernstandsuntersuchungen wie der nationale »IQB-Bildungstrend« sowie die internationale »IGLU-Studie« nachgewiesen, dass in Deutschland wie in den meisten anderen westeuropäischen Ländern die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen wie zum Beispiel im Lesen deutlich zurückgehen.


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