
Bericht der Bundesregierung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung vom Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 6. Januar 2021 den Bericht der Bundesregierung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung und die entsprechenden Ausgaben nach § 447 Abs. 3 SGB III beschlossen. Das BMAS hat den Bericht anschließend an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat übermittelt.
Der Bericht zeigt, dass die Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und der Jobcenter im Jahr 2019 an Dynamik gewonnen hat. Dies betrifft insbesondere die Weiterbildungsförderung Beschäftigter, die mit dem Qualifizierungschancengesetz verbessert worden ist. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist hier mit gut 23 Prozent überdurchschnittlich hoch ausgefallen.
Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie nicht in gleicher Weise fortsetzen können, auch wenn viele Weiterbildungsmaßnahmen in alternativen Formaten fortgeführt werden konnten.
VERWEISE
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