Digitalisierung: Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt, Weiterbildung wird künftig eine immer größere Rolle spielen. Nicht jeder hat die finanziellen Ressourcen, um sich neues Wissen anzueignen. Resignation ist trotzdem nicht angebracht, denn die Chancen auf Weiterbildung für Lernwillige stehen gut – dank verschiedener staatlicher Fördermittel.
Arbeitnehmer müssen ihr Wissen aktuell halten, wollen sie in Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt Schritt halten. Laut der internationalen Studie »Ressource Weiterbildung – The Skills Revolution« gibt es etwa 65 Prozent der Jobs noch gar nicht, die die Vertreter der Generation Z (geboren zwischen 1995 und 2010) ausüben werden. Doch das Konzept des lebenslangen Lernens betrifft auch jene, die bereits in Lohn und Brot stehen.
Nur wer gewillt ist, sich mit neuen Aufgaben und Tools auseinanderzusetzen, wer immer wieder dazulernt und neue Kompetenzen erwirbt, wird in der digitalen Welt eine langfristige Perspektive haben. »Wir benötigen in Deutschland eine Weiterbildungskultur, die Lust darauf macht, ein Leben lang zu lernen. Ebenso müssen sich Aus- und Weiterbildung so schnell weiterentwickeln wie die moderne Arbeitswelt«, wird Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Mitgliedermagazin des Bundesverbandes der Freien Berufe (Ausgabe 3/2018) zitiert.
Förderung von bis zu 100 Prozent
Das Qualifizierungschancengesetz zeigt mit seinen neuen Möglichkeiten, dass die Bundesregierung das Thema Weiterbildung ernst nimmt. Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden insbesondere Lehrgänge, die Teilnehmer für den digitalen Wandel rüsten. Ein Zuschuss ist unabhängig von Alter, Qualifikation und Größe des Betriebs möglich. Die Höhe einer Förderung variiert je nach Anzahl der Mitarbeiter. Sie liegt bei 100 Prozent für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und für Betriebe zwischen zehn und 249 Arbeitnehmern, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt oder der Lernwillige das Alter von 45 erreicht hat.
Bildungsscheck und Bildungsprämie
In einigen Bundesländern gibt es den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bildungsscheck, der sich an Mitarbeiter kleiner oder mittelständischer Betriebe wendet, die sich beruflich weiterbilden wollen. Dieses Fördermittel richtet sich an Beschäftigte, aber auch Berufsrückkehrer nach Elternzeit oder Krankheit.
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es die Bildungsprämie. Diese bietet zwei Möglichkeiten: Zum einen können 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung (maximal 500 Euro) übernommen werden (Prämiengutschein). Zum anderen gibt es die Option, Geld aus dem Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes zu entnehmen, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulange verloren geht. Dieser Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein kombiniert werden.
QUELLE: Nach einer PM von karriere tutor
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