Finanzierung der Digitalstrategie

In ihrer Antwort auf eine Anfrage im Parlament hat die Bundesregierung Informationen zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen der Digitalstrategie aufgelistet.

Zum Digitalpakt 2.0 erklärt die Regierung, dass intensive Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern seit November 2022 stattfinden. Die genauen Finanzbedarfe können erst nach der Abstimmung über mögliche Förderziele abgeschätzt werden. Der nächste wichtige Schritt wird die Verabschiedung eines Eckpunktepapiers auf Staatssekretärs-Ebene sein, das als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen soll.

Bei der Frage nach der Finanzierung der Weiterentwicklung des KI-Campus als Lernplattform für Künstliche Intelligenz teilt die Bundesregierung mit, dass die entsprechenden Haushaltsmittel im Bundeshaushalt »nicht explizit ausgewiesen« sind.

Die Finanzierung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der freiwilligen Datenspende erfolgt nach Angaben der Bundesregierung nicht aus Bundesmitteln. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Verantwortung für die freiwillige Freigabe von Daten aus der ePA und finanzieren dies aus ihren Beitragsmitteln.

Im Haushalt 2023 sind keine speziellen Mittel für die Förderung der Nutzung digitaler Gesundheitsdaten als Teil der Digitalstrategie vorgesehen. Stattdessen wird auf bereits vorhandene Haushaltsmittel, einschließlich Mittel für die KI-Strategie, zurückgegriffen.


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