Drei Milliarden Euro Finanzhilfen für Investitionen in Grundschulen

Fast drei Milliarden Euro an Finanzhilfen stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2027 zur Verfügung.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Nachdem alle 16 Bundesländer bereits unterzeichnet haben, startet das neue Investitionsprogramm Ganztagsausbau mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, den Neubau, den Umbau und die Erweiterung sowie die Sanierung (einschließlich der energetischen Sanierung) sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden.
Anträge können in dem jeweiligen Bundesland gestellt werden, sobald ein entsprechendes Länderprogramm veröffentlicht ist.
Hintergrund
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
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