BAföG-Reform ist nach Expertenmeinung nur unzureichend

Die geplante BAföG-Novelle war am Mittwochvormittag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin. Die Mehrzahl der Sachverständigen lobte den Vorstoß der Bundesregierung zwar, kritisierte aber, dass die Reform (26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) nicht weit genug geht.
Die Bundesregierung plant, die BAföG-Bedarfssätze jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent anzuheben - bei »überproportionaler Anhebung des Wohnzuschlags«, der für auswärts wohnende Studenten künftig 325 Euro betragen soll. Der BAföG-Höchstsatz soll 2020 bei 861 Euro liegen, derzeit sind es 735 Euro. Die Einkommensfreibeträge sollen im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent und im Jahr 2020 um drei Prozent sowie im Jahr 2021 um sechs Prozent erhöht werden.
Sonja Bolenius vom Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund, kritisierte, dass die staatliche Finanzierung des BAföG seit Jahren ausblute. Die Zahl der Geförderten sei seit der letzten BAföG-Novellierung zwischen 2014 und 2017 weiter um 18.000 Menschen gesunken. Die vorgelegten Änderungen würden nicht ausreichen, um eine Trendwende im BAföG einzuleiten. Sonja Bolenius vom Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund, kritisierte, dass die staatliche Finanzierung des BAföG seit Jahren ausblute. Die Zahl der Geförderten sei seit der letzten BAföG-Novellierung zwischen 2014 und 2017 weiter um 18.000 Menschen gesunken. Die vorgelegten Änderungen würden nicht ausreichen, um eine Trendwende im BAföG einzuleiten.
Stefanie Busch, Hochschulrektorenkonferenz, begrüßte grundsätzlich den Entwurf, forderte aber eine kontinuierliche Anpassung an die Bedarfssätze und Freibeträge. Ferner setzte sie sich für die Aufhebung der Altersgrenze ein. Michael Cordes, Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), äußerte wie auch schon Sonja Bolenius Zweifel daran, ob die Erhöhungen ausreichen. Er verwies auf steigende Mieten, erhöhte Ausgaben für Fahrkosten und Gesundheit.
Auch Kevin Kunze, Vertreter des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), trat für eine stärkere Erhöhung der Sätze ein und betonte, dass das BAföG soziale Unterschiede ausgleichen soll. Der Wille, eine echte Verbesserung zu erzielen, lasse sich im Regierungsentwurf nicht feststellen. Auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, machte deutlich, um eine echte Trendwende zu schaffen müssten die Altersgrenzen abgeschafft werden, das Teilzeitstudium gefördert werden und die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Dass sich diese Punkte nicht im Entwurf wiederfinden, sei um so erstaunlicher, da nur 37 Prozent der Studenten ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden würden. Ulrich Müller, Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), betonte, dass es nicht nur um die finanzielle Dimension des BAföG ginge, sondern die BAföG-Krise auch eine konzeptionelle sei. Es müsse eine Neuausrichtung auf strukturell veränderte Bildungsinteressen, Bildungsteilnehmer und Bildungsbiographien geben.
Einen anderen Schwerpunkt setzte Birgit Niepmann, die vor dem Ausschuss nicht als Direktorin des Amtsgerichts Bonn sondern als langjährige Familienrichterin sprach. Sie bewertete die geplanten Erhöhungen als ausreichend und lobte, dass weiterhin das Subsidaritätsprinzip gewahrt bleibe. Die Finanzierung eines Studiums sei in erster Linie Sache der Eltern, erst wenn diese dazu nicht in der Lage seien, solle der Staat einspringen.
Axel Spieldenner vom Bundesverwaltungsamt lobte, dass durch die Rückzahlungsmodalitäten die Angst vor einer Verschuldung zumindest in Teilen entgegen gewirkt werde. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet nun bei nicht ausreichendem Einkommen einen kompletten Erlass an. Katja Urbatsch von der gemeinnützigen Organisation ArbeiterKind.de, forderte unter anderem, gerade Erstakademikern in ihrer Familie in Umfang, Höhe und Dauer eine stärkere Unterstützung zu bieten. Zudem sollte für alle die Antragstellung vereinfacht werden. Henrik Wärner, Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, sprach sich unter anderem dafür aus, den Leistungsgedanken beim BAföG stärker zu berücksichtigen und denjenigen, die ihr Studium besonders gut und zügig abschließen, einen Teil oder sogar die gesamte der BAföG-Schuld zu erlassen.
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