
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts bringt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg, um mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen und in Arbeit zu halten.
Das Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern wird beschleunigt, indem wir eine Genehmigungsfiktion einführen. Anträge, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten demnach als genehmigt.
- Der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes begrenzt. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.
- Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung wird nach einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz neu ausgerichtet. Betroffene werden dann als Expertinnen und Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des Beirats berücksichtigt.
- Bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts eine vierte Staffel eingeführt. Diese ist von denjenigen Arbeitgebern zu entrichten, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen, die geringere Beträge vorsehen. Die vierte Staffel soll erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.
- Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen zukünftig vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.
- Unterstützt werden Arbeitgeber durch Einheitliche Ansprechstellen, die seit Jahresbeginn 2022 deutschlandweit errichtet werden und Arbeitgeber unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beraten sowie bei der Beantragung von Förderleistungen unterstützen.
Informationen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Die Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. Zum Großteil kommt die Ausgleichsabgabe wieder den Betrieben zugute, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
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