Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023: Startschuss gefallen

Europäisches Jahr der Kompetenzen

EU-Initiativen zur Förderung der Kompetenzentwicklung

Mehr Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, Erwerb von arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen, Anwerbung von Drittstaatsangehörigen: Die EU-Kommission sagt mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 dem Fachkräftemangel in Europa den Kampf an. Sie hat am 12. Oktober 2022 den Vorschlag der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen auszurufen, angenommen.

Drei Viertel der Unternehmen in der EU berichten über Schwierigkeiten bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften und nur 37 Prozent der Erwachsenen bilden sich regelmäßig weiter.

Vier von zehn Erwachsenen und jede dritte Arbeitskraft in Europa verfügen nicht über die grundlegenden digitalen Kompetenzen. Bereits 2021 wurde in 28 Berufen – vom Baugewerbe über das Gesundheitswesen bis hin zum Ingenieurwesen und zur IT – über einen Arbeitskräftemangel geklagt.

Die EU-Kommission schlägt vor, gemeinsam mit allen Partnern in der EU dem lebenslangen Lernen neue Impulse zu verleihen durch:

  • die Förderung verstärkter, wirksamerer und inklusiver ausgerichteter Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, um das volle Potenzial der Arbeitskräfte in Europa zu nutzen und die Menschen beim Übergang von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu unterstützen;
  • die Gewährleistung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen, auch in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen;
  • die Abstimmung der Ziele, Wünsche und Kompetenzen der Menschen auf die auf dem Arbeitsmarkt gebotenen Chancen, insbesondere diejenigen, die sich aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der wirtschaftlichen Erholung ergeben. Ein besonderer Schwerpunkt wird darauf liegen, mehr Menschen, insbesondere Frauen und junge Menschen und vor allem diejenigen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, auf den Arbeitsmarkt zu bringen;
  • die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit den in der EU benötigten Kompetenzen, unter anderem durch bessere Lernangebote, die Stärkung der Mobilität sowie die leichtere Anerkennung von Qualifikationen.

Die EU-Kommission wird dazu Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten und den Austausch zwischen den Partnern fördern. Außerdem sollen Instrumente für die Datenerfassung, mehr Transparenz und leichterer Anerkennung von Qualifikationen anerkannt werden.

Für die Koordinierung der einschlägigen Tätigkeiten auf nationaler Ebene zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Koordinator für das Europäische Jahr der Kompetenzen zu benennen.

Hintergrund
Zur Förderung des lebenslangen Lernens haben die EU-Mitgliedstaaten die bis 2030 anvisierten sozialpolitischen Ziele der EU gebilligt, wonach jedes Jahr mindestens 60% der Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten, und bereits ihren nationalen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels vorgelegt. Dies ist auch wichtig, um das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens 78% bis 2030 zu erreichen.


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