Stiftung »Innovation in der Hochschullehre« gibt erste ausgewählte Förderprojekte bekannt

Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Im November 2020 haben Bund und Länder gemeinsam die Stiftung »Innovation in der Hochschullehre« auf den Weg gebracht. Sie soll die Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken, Innovationen ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Lehre erhöhen. Jetzt sind die ersten 139 Förderprojekte zur Digitalisierung in der Hochschullehre bekanntgegeben worden, die mit bis zu 330 Millionen Euro gefördert werden.

Die erste, vorgezogene Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre soll helfen, die besonderen pandemiebedingten Herausforderungen zu bewältigen, die sich für das Lehren und Lernen jetzt und künftig ergeben. Unter dem Titel »Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern« fördert die Stiftung zukunftsweisende Projektvorhaben. Bei der Auswahl der Projekte waren Innovationsstärke und Transfermöglichkeiten zentrale Kriterien. Die Bereitschaft zu Austausch und Vernetzung unter den Geförderten wird im Sinne eines gemeinsamen Lernens vorausgesetzt und von der Stiftung unterstützt. Zur Antragstellung berechtigt waren staatlich finanzierte oder überwiegend staatlich refinanzierte deutsche Hochschulen, einzeln oder im Verbund. Die Antragsfrist endete am 1. März 2021, die Förderung der Projekte beginnt ab 1. August 2021.

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde am 9. November 2020 gegründet und soll die Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken, Innovationen ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Lehre erhöhen. Es sollen Anreize gesetzt werden, sich dauerhaft und verstärkt für Qualitätsverbesserung in der Lehre einzusetzen, diese nachhaltig zu erneuern und an das wandelnde Umfeld anzupassen. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist mit ihrem Auftrag weltweit einmalig und wurde als neue weitgehend selbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH eingerichtet.

Voraussetzung zur Gründung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist die Bund-Länder-Vereinbarung »Innovation in der Hochschullehre« vom 6. Juni 2019. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind – in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre – die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie deren Stärkung im Hochschulsystem insgesamt. Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Millionen Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund, ab 2024 mit Länderbeteiligung über 40 Millionen Euro.

 

 

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