Mittel für den Wissenschaftsstandort

bundesregierung

Mit einer stetigen Steigerung der Ausgaben für die Forschungsförderung, der Neufassung des Artikels 91b GG und der anstehenden Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert die Bundesregierung die Voraussetzungen für nachhaltige und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen am Wissenschaftsstandort Deutschland. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, die nach der Wirkung von Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes auf Fachkräftesicherung und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft gefragt hatte.

Durch die Bereitstellung umfangreicher zusätzlicher Mittel im Rahmen der institutionellen und Projekt-Förderung des Bundes seien in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen geschaffen worden. Die Bundesregierung habe zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 24. November 2015 insgesamt 80 Förderrichtlinien der Forschungsförderung veröffentlicht, davon alleine 63 im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Mit dem Einsatz von Projektfördermitteln für den Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung rücke der Bund aber nicht in die Stellung des Arbeitgebers. Die Personalverantwortung obliege allein dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. Die Projektförderung sei damit keine ordnungspolitische Antwort auf mögliche strukturelle Defizite innerhalb des Wissenschaftssystems.

 

 

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