Kooperationsverbot: Grundgesetzänderung im Hochschulbereich

Bundesregierung2

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die Staatssekretärsarbeitsgruppe gebeten, die in der Gesetzesbegründung skizzierten Möglichkeiten zur Anwendung des neuen Artikels 91b des Grundgesetzes im Hochschulbereich zu prüfen.     

In einer Konferenz soll über das Prüfergebnis in der Frühjahrssitzung 2017 berichtet werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (siehe Link unten) auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen.    

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der Gesetzesbegründung der Bundesregierung bereits einige Anwendungsmöglichkeiten genannt würden. Dort heißt es, dass Bund und Länder vor allem auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken sollen.

Letztlich seien diese Punkte jedoch noch nicht abschließend geklärt. Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage wissen wollen, welche neuen Möglichkeiten sich durch die Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes im Hochschulbereich ergeben.                   

 

 

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