Österreich: Erwachsenenbildung ab 19. Mai wieder in Präsenzform möglich

Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl. II Nr. 214/2021) bringt ab 19. Mai Öffnungsschritte für die österreichische Erwachsenenbildung und macht Präsenzangebote auch für die allgemeine Erwachsenenbildung wieder möglich.
Berufliche Weiterbildung in Präsenz möglich - mit Schutzmaßnahmen
Berufliche Weiterbildungen in Präsenz sind gemäß § 13 (10) 10 ab 19. Mai möglich, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen eingehalten wird und alle Personen im Innenbereich eine FFP2-Maske tragen. Teilnehmende müssen zudem für die Veranstaltung nachweisen, dass sie entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sind.
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass berufliche Aus- und Fortbildungszwecke dabei breit zu sehen sind. Darunter sind auch Aus- und Weiterbildungen bei denen ein beruflicher Konnex besteht, wie z.B. Sprachkurse oder auch Bildungsmaßnahmen im Freiwilligensektor, zu verstehen.
Allgemeine Erwachsenenbildung mit bis zu 50 TeilnehmerInnen, aber anzeigepflichtig
Bei Aus- und Fortbildungen außerhalb des beruflichen Kontextes gilt § 13 (3). Demnach sind Weiterbildungen mit bis zu 50 TeilnehmerInnen zulässig. Auch hier gilt die Abstandsregel von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen, eine FFP2-Maskenpflicht sowie ein Nachweis, dass alle Personen entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sind. Zusätzlich ist die Veranstaltung vorab bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
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