Corona: NRW weitet Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen aus

mkw

»Notfonds Weiterbildung« wird zunächst bis Ende Dezember 2020 verlängert und rückwirkend zum 1. Juli 2020 auf Volkshochschulen ausgeweitet  

Auch die gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen sind als Orte der Begegnung von den Corona-bedingten Einschränkungen dieser Tage maßgeblich betroffen. Vielerorts sorgt die Absage des geplanten Kursprogramms für den Ausfall wichtiger Einnahmen. Zur Unterstützung in dieser schwierigen Zeit erweitert und verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung daher die Bereitstellung von Hilfsmitteln aus dem »Notfonds Weiterbildung«.

Der Fonds wurde im Zuge des Corona-Rettungsschirms des Landes im Juni 2020 eingerichtet und mit 35 Millionen Euro ausgestattet. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Neu ist, dass die Mittel seit dem 1. Juli 2020 neben den nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes anerkannten und geförderten Einrichtungen auch von kommunal getragenen Volkshochschulen in Anspruch genommen werden können. Mit Hilfe des Fonds können akute Finanzierungslücken geschlossen werden. Rückwirkend entfällt für die Zeit ab März 2020 außerdem der Nachweis einer Existenzgefährdung der Einrichtungen.

»Die Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen der Bildungsangebote wirken sich erheblich auf die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen aus. Geplante Kurse können nicht mehr stattfinden, Einnahmen brechen weg und besonders kleine Einrichtungen geraten in finanzielle Nöte. Damit gemeinwohlorientierte Weiterbildungsreinrichtungen und Volkshochschulen ihre wichtige Arbeit trotzdem fortsetzen können, hat die Landesregierung mit dem Notfonds Weiterbildung eine schnelle und wirksame Unterstützung in der Krise aufgelegt. Die Ausweitung der Hilfen soll neben der Abfederung finanzieller Ausfälle aber auch als Motor für den Einsatz neuer, digitaler Vermittlungsangebote wirken«, so der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Kaiser.

Aus den vom Land zur Verfügung stehenden Mitteln werden rückwirkend zum 1. Juli 2020 zudem Kosten erstattet, die zur Finanzierung der für den Betrieb der Einrichtungen der Weiterbildung notwendigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie zur Schaffung digitaler Angebote entstanden sind oder entstehen.

Die Förderung kann ab dem 19. November bei den Dezernaten 48 der örtlich zuständigen Bezirksregierung beantragt werden.

 

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