Bericht zur Informationsfreiheit vorgelegt

Artikel-Bild

Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen »Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 zur Informationsfreiheit« vor. Darin empfiehlt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber dem Gesetzgeber die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes »in Richtung eines Transparenzgesetzes«.

Dieses Transparenzgesetz »sollte die Behörden deutlich stärker und umfangreicher zu proaktiven Veröffentlichungen verpflichten«, schreibt Kelber in der Vorlage. Danach sollte die Bundesregierung mit dem Transparenzgesetz »auch zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen Portals des Bundes für die gebündelte proaktive Informationsbereitstellung verpflichtet werden«. Zudem sollte das Portal seinen Vorstellungen zufolge die Möglichkeit für eine »einfache elektronische Antragstellung und Bescheidung« eröffnen.

Ferner plädiert er in dem Bericht dafür, seine Funktion als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit auszubauen. »Dabei sollte mir die Möglichkeit für verbindliche Anordnungen und weitere Sanktionen analog zu meinen datenschutzrechtlichen Befugnissen gegeben werden«, führt Kelber dazu aus. Damit wären Antragsteller nach seinen Worten »nicht mehr nur auf den - oft zeit- und kostenintensiven - Weg des gerichtlichen Rechtsschutzes angewiesen«. Insbesondere empfiehlt er die Erweiterung seiner Aufgaben und Befugnisse im Hinblick auf das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht.

Daneben rät er dem Gesetzgeber in der Unterrichtung die »kritische Prüfung der Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes auf Redundanz und weiter bestehende Notwendigkeit«.

 

 

Evaluationsergebnisse und Handlungsempfehlungen zum Entgelttransparenzgesetz
Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz Als Unterrichtung liegt der »Zweite Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der...
Digitale Selbstbestimmung für alle
Datenkraken erkennen Groß und farbig unterlegt steht im Pop-up-Fenster des Onlineversands »Ich akzeptiere«, darunter ganz klein »Individuelle Datenschutzeinstellungen«: Es geht um Cookies, personalisierte Anzeigen und individuelle Inhalte, denen...
Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis...

.