Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021

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Die Bundesregierung die Unterrichtung »Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021« vorgelegt. Danach bildet diese Strategie »vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel den strategischen Rahmen für das Handeln der Bundesregierung im Bereich der Cybersicherheit für die nächsten fünf Jahre«.

Ausgangspunkt der Strategie ist laut Vorlage eine Analyse der Bedrohungslage, die gekennzeichnet ist durch eine qualitativ wie quantitativ deutliche Zunahme von Cyberangriffen, eine wachsende Angriffsfläche und neuartige Bedrohungsszenarien.

Auf Grundlage der Analyse der Ausgangslage wurden den Angaben zufolge für die Cybersicherheitsstrategie 2021 vier übergreifende Leitlinien definiert, deren erste »Cybersicherheit als eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft etablieren« lautet. »Digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken«, lautet die zweite Leitlinie, gefolgt von »Digitalisierung sicher gestalten« und »Ziele messbar und transparent ausgestalten«.

Wie in der Unterrichtung weiter ausgeführt wird, beschreiben diese Leitlinien Aspekte, die alle vier folgenden Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie betreffen. Danach werden in Handlungsfeld eins (»Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung«) die Bürger beziehungsweise die Gesellschaft in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Die zehn strategischen Ziele des Handlungsfeldes sollten dazu beitragen, dass Bürger die Chancen digitaler Technologien nutzen und sich hierbei sicher und selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen können. Hierfür sehen die strategischen Ziele den Angaben zufolge etwa vor, die Cyberkompetenz der Bürger zu steigern und den Verbraucherschutz in der digitalen Welt zu stärken.

Die im Handlungsfeld zwei mit der Überschrift »Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft« verorteten strategischen Ziele sollen die Cybersicherheit in der Wirtschaft insgesamt stärken, legen aber auch einen Fokus auf Kritische Infrastrukturen, wie die Autoren darlegen. »Die staatlichen Akteure der Cybersicherheit und die notwendigen Entwicklungen in diesem Bereich werden in Handlungsfeld drei, ,Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur', in den Blick genommen«, heißt es des Weiteren in der Unterrichtung. Wie darin zudem ausgeführt wird, erfordert die Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus in Deutschland auch eine »aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik«. Dies werde in Handlungsfeld vier mit insgesamt sieben strategischen Zielen adressiert. Zentral sei dabei das Engagement Deutschlands in der Europäischen Union und der Nato.

 

 

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