Überbrückungshilfe für Studenten läuft Ende September aus
Die Bundesregierung hatte in der Corona-Pandemie auf pandemiebedingte Notlagen von Studierenden mit einem umfassenden Hilfspaket reagiert. Studierende in solchen Notlagen erhielten in den vergangenen Semestern zuverlässige und zielgerichtete Unterstützung.
Alleine mit den Zuschüssen der sogenannten Überbrückungshilfe konnte mehr als 100.000 Studierenden geholfen werden, vielen von ihnen über mehrere Monate. Zuletzt hat sich der studentische Arbeitsmarkt wieder merklich erholt, so dass die Antragszahlen auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss in den vergangenen Monaten stetig zurückgingen. Daher haben das BMBF und das Deutsche Studentenwerk (DSW) vereinbart, das Zuschussprogramm planmäßig nach dem 30. September 2021 auslaufen zu lassen.
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen noch bis zum 30. September 2021 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk online beantragen. Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Eigenverantwortlich zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden.
Bisher wurden über 403.000 Anträge von knapp 108.000 Studierenden zugesagt; das sind rund 3 Prozent der Studierenden in Deutschland. So konnten besonders notleidende Studierende – zum Teil mehrfach – mit insgesamt fast 182 Millionen Euro unterstützt werden. Etwa ein Drittel der Geförderten sind internationale Studierende, die besonders hart von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie betroffen waren.
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der KfW. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren.
Durch den KfW-Studienkredit erlangten seit Mai 2020 zusätzlich über 49.000 Studierende eine langfristige Perspektive der Finanzierung ihres Studiums. Darunter sind insbesondere viele ausländische Studierende, für die wir in der Hochphase der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemiebekämpfung den Zugang zum KfW-Studienkredit eröffneten. Die Bezüge bleiben bis Ende 2021 zinsfrei gestellt.
Das wichtigste Instrument der Bildungsfinanzierung ist das BAföG. Durch die Pandemie entstandene Verzögerungen im Studium führen auch zu einer entsprechend längeren Förderung im BAföG. Zudem wurden und werden im Rahmen der BAföG-Reform von 2019 die Fördersätze und der Wohnkostenzuschlag deutlich angehoben, sowie die Einkommensgrenzen für den Bezug von BAföG merklich gesenkt. Zum Wintersemester 2021/2022 bedeutet das eine weitere Anhebung der BAföG-Freibeträge um 6 Prozent. Neben dem bis Ende 2021 zinslos gestellten KfW-Studienkredit haben viele weitere Studierende damit nachhaltige Optionen in der Studienfinanzierung.
VERWEISE