
Personen, die im Ausland geboren sind und erst 1960 oder später nach Deutschland zugewandert sind, werden als Zuwanderer der ersten Generation bezeichnet. Zu dieser Gruppe gehörten 2014 neben den (Spät)Aussiedlern und Flüchtlingen (insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien) etwa auch Personen aus Ländern der Europäischen Union, die zum Zweck von Ausbildung und Studium oder der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zugewandert sind. In Deutschland geborene Personen, bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde und erst 1960 oder später nach Deutschland zugewandert ist, werden als Zuwanderer der zweiten Generation bezeichnet. Die einheimische Bevölkerung bilden hier die Personen, die nicht zu den Zuwanderern der ersten oder zweiten Generation gehören.
Insbesondere bei den Frauen, die im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert sind, spielt der Spracherwerb eine wichtige Rolle für die Integration in den Arbeitsmarkt. Frauen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache hatten 2014 lediglich eine Erwerbstätigenquote von 36,1 %. Diese stieg mit dem Erlernen der Sprache auf 72,2 % bei Frauen mit fließenden Deutschkenntnissen. Die Erwerbstätigenquote der einheimischen Frauen betrug 75,9 %.
Zuwanderer mit geringen Deutschkenntnissen üben häufig weniger qualifizierte Tätigkeiten aus. Zugewanderte Arbeitnehmer mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache, waren 2014 zu 43,2 % als Hilfsarbeitskräfte tätig. Ein gutes Fünftel der Zuwanderer mit geringen Deutschkenntnissen arbeitete in Handwerksberufen und nur 8,7 % konnten eine hochqualifizierte Tätigkeit ausüben.

Zuwanderer der ersten Generation mit besseren Sprachkenntnissen üben häufiger Berufe aus, die eine höhere Qualifikation voraussetzen. Zuwanderer mit fließenden Sprachkenntnissen waren nur zu 14,3 % als Hilfsarbeitskräfte tätig. Sie arbeiteten häufiger in Büroberufen oder im Handel und übten zu 30,3 % eine hochqualifizierte Tätigkeit aus.
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