Faktencheck Arbeitsmarkt: Wie die Arbeitszeit das Einkommen bestimmt

Themenkreis Arbeitswelt und Beruf (Symbolbild)

Arbeitszeitumfang als entscheidender Faktor für das Armutsrisiko

Trotz der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro bleibt der Niedriglohnsektor in Deutschland ein strukturelles Phänomen, das die soziale Absicherung vor große Herausforderungen stellt.

Aktuelle Analysen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zeigen, dass das Risiko einer Armutsgefährdung heute signifikant höher ist als noch vor 25 Jahren. Dabei rückt eine zentrale Erkenntnis in den Fokus: Nicht allein die Höhe des Stundenlohns, sondern primär das realisierte Arbeitszeitvolumen entscheidet über die ökonomische Stabilität eines Haushalts.

Niedriglohnschwelle und Armutsgefährdung

Im Jahr 2023 war nahezu jede fünfte abhängig beschäftigte Person im Niedriglohnsektor tätig. Dies entspricht rund 7,2 Millionen Menschen, deren Verdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt. Diese Grenze wird definiert als ein Einkommen, das weniger als zwei Drittel des Medianlohns – also des mittleren Einkommens der Gesamtwirtschaft – beträgt.

Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote innerhalb dieser Gruppe. Während Ende der 1990er-Jahre lediglich 9,3 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten als armutsgefährdet galten, stieg dieser Anteil bis zum Jahr 2022 auf 22,6 Prozent an. Im Vergleich dazu liegt die Quote unter allen abhängig Beschäftigten bei lediglich 7,3 Prozent.

Die Rolle der Erwerbsbeteiligung

Ein wesentlicher Grund für die prekäre finanzielle Lage vieler Betroffener liegt in der Verteilung der Arbeitsstunden. Unter den armutsgefährdeten Personen mit geringem Einkommen ist mehr als die Hälfte ausschließlich geringfügig beschäftigt. Lediglich jede sechste Person in dieser Gruppe arbeitet in Vollzeit. Das Risiko verschärft sich insbesondere für Alleinlebende sowie für Haushalte, in denen ausschließlich Teilzeitmodelle genutzt werden.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind überproportional häufig von Niedriglöhnen betroffen. Bei den sogenannten »Minijobs« verdienen fast 80 Prozent unterhalb der relevanten Schwelle. Auch junge Beschäftigte unter 25 Jahren, Personen ohne formale Qualifikationen sowie befristet Angestellte sind mit Quoten zwischen 37 und über 43 Prozent stark repräsentiert. Zudem weisen Frauen mit 23,5 Prozent und ausländische Beschäftigte mit 28,4 Prozent ein erhöhtes Risiko auf, im Niedriglohnbereich tätig zu sein.

Notwendigkeit struktureller Reformen

Die vorliegenden Daten verdeutlichen, dass der Mindestlohn zwar eine rechtliche Untergrenze für den Stundenverdienst markiert, jedoch ohne ein ausreichendes Arbeitszeitvolumen keine dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts garantiert.

Um die Distanz zur staatlichen Grundsicherung zu vergrößern und Haushalte nachhaltig über die Armutsgrenze zu heben, seien Anpassungen in der Arbeitsmarktpolitik erforderlich. Es wird nahegelegt, dass künftige Reformen Anreize so setzen sollten, dass höhere Wochenarbeitszeiten gegenüber geringfügiger Beschäftigung stärker begünstigt werden. Nur durch eine Ausweitung des Arbeitszeitumfangs lasse sich eine tragfähige ökonomische Basis schaffen, die auch bei niedrigeren Stundenlöhnen eine soziale Teilhabe ermöglicht. 

Redaktionelle Anmerkung:
In einer ersten Fassung dieses Textes wurde die Höhe des Mindestlohns nicht richtig angegeben. Wir haben diese Stelle korrigiert.


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