Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betraf bis zu 4,8 Millionen Jobs

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 waren von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen.

Demnach lag knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 %) im April 2025 rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % beziehungsweise 275 Millionen Euro. Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.

Bei einer ersten Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung von April 2024 ergab sich noch die Zahl von 6,6 Millionen Jobs, die von der Erhöhung betroffen gewesen wären. Dass diese Zahl nun nach den Ergebnissen von April 2025 niedriger liegt, lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass in der Zwischenzeit Lohnerhöhungen stattgefunden haben.

Frauen und Beschäftigte im Gastgewerbe profitierten besonders von der Erhöhung auf 13,90 Euro

Da Frauen häufiger als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten, profitierten sie nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung: In rund 14 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern waren es nur rund 11 %. Auch bei den Branchen gab es Unterschiede: Besonders stark betroffen waren das Gastgewerbe mit 47 % sowie die Branchen "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" mit 37 % und "Kunst, Unterhaltung und Erholung" mit 33 % aller Jobs. Am wenigsten betroffen war die Branche "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" mit gut 1 %. Regional zeigten sich ebenfalls Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 % höher als in Westdeutschland mit rund 12 %. Über alle Bundesländer hinweg wies Sachsen mit knapp 15 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Bayern mit 10 % der geringste Anteil verzeichnet wurde.

Voraussichtlich maximal 7 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf 14,60 Euro betroffen

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 werden geschätzt maximal 7 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 18 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % oder rund 315 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Für die Berechnung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.

Methodische Hinweise
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt. 


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