Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz beschlossen

Deutscher Bundestag 4

Exzellenzinitiative Berufliche Bildung: Ausschuss billigt BVaDiG

Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwoch, den 12. Juni 2024, dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein »Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes« (BVaDiG) zugestimmt.

Der Ausschuss nahm einige Änderungen vor, denen die Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU zustimmten. Die Fraktionen der Linken und BSW enthielten sich, die AfD stimmte gegen den Entwurf.

Digitalisierung und Entbürokratisierung der Berufsbildung

Mit dem Gesetzentwurf soll die berufliche Bildung digitalisiert und entbürokratisiert werden. Ein zentrales Anliegen ist die Anerkennung von Kompetenzen und Berufserfahrung von Personen ohne formalen Abschluss.

Ziele des Gesetzes

Gemäß der Problembeschreibung verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetz zwei Hauptziele:

  • Berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Bildungsabschluss erworben wurde, soll festgestellt, zertifiziert und in das Berufsbildungssystem integriert werden.
  • Das Gesetz soll durchgängig medienbruchfreie digitale Verwaltungsprozesse ermöglichen. Diese Maßnahmen sind Teil der Exzellenzinitiative berufliche Bildung.

Altersgrenze und Standards

Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Änderungsantrag eine Altersuntergrenze von 25 Jahren für das Verfahren der beruflichen Eignungsfeststellung festgelegt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Berufsausbildung der primäre Qualifizierungsweg bleibt und Berufseinsteiger sich nicht allein durch Berufspraxis alternativ qualifizieren können.

Darüber hinaus sieht die Novelle vor, dass die für einen Beruf zuständigen Stellen gemeinsame Feststellungsinstrumente festlegen. Dies soll einheitliche Standards gewährleisten und unnötige Bürokratie vermeiden.


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