EU-Aufbauplan »Next Generation EU«

NGEU

Die Europäische Union hat im Rahmen ihres Programms Next Generation EU (NGEU) im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 rund 43,3 Milliarden Euro an Zahlungen ausgeführt

Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten dritten Bericht zum Aufbauinstrument Next Generation EU hervor. Im zweiten Bericht waren für diesen Zeitraum noch Zahlungen in Höhe von 59 Milliarden Euro prognostiziert worden. Für die zweite Jahreshälfte 2022 werden Zahlungen von rund 66 Milliarden Euro erwartet.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat die Kommission in ihrem Finanzierungsplan für das erste Halbjahr 2022 Emissionen von langfristigen Anleihen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro angekündigt. Dieses Volumen sei auch aufgenommen worden. Damit habe die Kommission zum 30. Juni 2022 einen ausstehenden Gesamtbetrag von langfristigen Anleihen in Höhe von 121 Milliarden Euro gehabt. Davon seien 28 Milliarden Euro durch die Emission »grüner Anleihen« generiert worden. Hinzu kommen noch kurzfristige Mittel mit einem Volumen von 22,9 Milliarden Euro.

Die insgesamt schwierigen Marktbedingungen hätten zu einem Anstieg der Finanzierungskosten im Vergleich zum vorhergehen ersten Halbjahr geführt, heißt es in der Unterrichtung. Die Finanzierungskosten für das erste Halbjahr 2022 seien von der Kommission auf rund 1,24 Prozent geschätzt worden. Dagegen hätten die Finanzierungskosten für die Zeit von Juni bis Dezember 2021 nur rund 0,14 Prozent betragen. Die Kommission führe den Anstieg der Finanzierungskosten im Wesentlichen auf den starken Anstieg der Inflation, eine erhöhte Marktvolatilität sowie den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zurück. Die Marktbedingungen hätten sich deutlich verschlechtert.

Die Rückzahlung der Anleihen des Programms Next Generation EU soll spätestens im Jahr 2028 beginnen und müsse bis zum Jahr 2058 abgeschlossen sein. Während die Rückzahlung der Anleihen, die zur Finanzierung von Zuschüssen begeben worden seien, über den EU-Haushalt erfolgen werde, würden die Anleihen für Darlehen an Mitgliedstaaten auch von diesen zurückgezahlt werden. In der Unterrichtung werden beispielsweise Darlehen an Italien in Höhe von rund 27 Milliarden Euro aufgeführt, deren Fälligkeit in den Jahren 2051 beziehungsweise 2052 ist. Ähnliche Fälligkeitstermine gibt es für Darlehen an Portugal, Griechenland, Zypern und Rumänien.

 


 

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