August 2021: Erwerbstätigkeit steigt um 0,1% gegenüber dem Vormonat

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Bereinigte Erwerbslosenquote im August 2021 bei 3,6 Prozent     

Im August 2021 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 44,9 Millionen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig.

Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der Erwerbstätigen im August 2021 saisonbereinigt um 65.000 Personen (+0,1 %), nachdem sie bereits in den Monaten März bis Juli 2021 monatsdurchschnittlich um knapp 60.000 Personen oder 0,1 % zugenommen hatte. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt jedoch weiter erheblich unter dem Vorkrisenniveau: So waren im August 2021 saisonbereinigt 0,8 % oder 383.000 Personen weniger erwerbstätig als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland. Im Februar 2021 hatte der Rückstand allerdings noch fast das Doppelte, nämlich 736.000 Personen betragen.


Anstieg liegt deutlich über dem August-Durchschnitt der Vorkrisenjahre 2017 bis 2019

Nicht saisonbereinigt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im August 2021 gegenüber Juli 2021 um 76.000 Personen (+0,2 %). Dieser Anstieg gegenüber dem Vormonat lag deutlich über dem August-Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 von +22.000 Personen.


Stärkster Anstieg der Erwerbstätigkeit im Vorjahresvergleich seit Januar 2020

Gegenüber August 2020 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im August 2021 um 0,6 % (+277.000 Personen) und vergrößerte damit den Abstand zum Vorjahresmonat zum vierten Mal in Folge. Im Februar 2021 hatte die Vorjahresveränderungsrate dagegen noch bei -1,6 % gelegen.

Diese rechnerisch gute Entwicklung im Vorjahresvergleich lässt sich bis Mai 2021 allerdings vor allem auf den Einbruch der Erwerbstätigenzahl im Frühjahr 2020 zurückführen, als die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt durchschlugen. Über diesen Basiseffekt hinaus ist aber inzwischen ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen, der auch im August weiter anhielt. Noch deutlicher im Vorjahresvergleich gestiegen war die Erwerbstätigkeit zuletzt im Vorkrisenmonat Januar 2020, nämlich um 0,6 % (+288.000 Personen) gegenüber Januar 2019.

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige zählen.


Erwerbslosenquote im August 2021 bei 3,6 Prozenz

Nach Berechnungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im August 2021 bei 1,57 Millionen Personen. Das waren 217.000 Personen (-12,2 %) weniger als im Vorjahresmonat August 2020. Die Erwerbslosenquote lag bei 3,6 % (August 2020: 4,1 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse, wie zum Beispiel Wettereinflüsse oder Streiks, lag die Erwerbslosenzahl bei 1,54 Millionen Personen und damit unter dem Niveau im Vormonat Juli 2021 (-17.000 Personen; -1,1 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im August 2021 unverändert bei 3,6 %.


Methodische Hinweise
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Um einen direkten Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen verwendeten Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt. Aus technischen Gründen erfolgte die Datenerhebung zunächst mit Einschränkungen. Die Ergebnisse seit Januar 2020 wurden daher zunächst mit Hilfe einer Schätzung auf Basis der Ergebnisse der Vorperioden unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ermittelt.

Mit Inkrafttreten der neuen europäischen Rechtsgrundlage für die Arbeitskräfteerhebung wurden für Mai 2021 erstmals Ergebnisse aus der neu gestalteten Erhebung veröffentlicht. Gleichzeitig wurden auf dieser Basis die Ergebnisse von Januar 2020 bis April 2021 revidiert. Durch die Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 nur noch eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Wegen des Umstiegs auf die neugestaltete Datenerhebung sind die Ergebnisse am aktuellen Rand noch mit Unsicherheiten behaftet und daher als vorläufig zu betrachten.

        

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