SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Covid-19 (Symbolbild)

Sicher arbeiten in der Corona-Epidemie

Am 20. August 2020 trat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Die Regel ist ein Instrument, um wirksame Maßnahmen gegen SARS-CoV-2-Infektionen bei der Arbeit professionell umzusetzen.

Zudem gibt die erste Technische Regel, die gemeinsam erstellt und von allen Arbeitsschutzausschüssen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales getragen wird, Arbeitgebern und Aufsichtsbehörden Orientierung und Rechtssicherheit. Die neue Ausgabe der baua: Aktuell geht auf die Entwicklung und Inhalte der neuen Arbeitsschutzregel ein. »Wir wollen die Betriebe dabei unterstützen, weiterhin ihre Schutzmaßnahmen professionell umzusetzen und gleichzeitig ihre wirtschaftlichen Aktivitäten so gut es unter diesen Bedingungen geht, weiterzuverfolgen«, sagt Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Interview.

Zwar bleiben Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften die wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind jedoch nach dem Arbeitsschutzgesetz vorrangig zu ergreifen. Hier zeigt die Regel beispielhafte Schutzmaßnahmen auf. Dabei kommen auch die Vorsitzenden der Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS, die federführend an der Erstellung der Regel beteiligt waren zu Wort. Zudem greift die Ausgabe Aspekte wie die psychische Belastung, die Arbeit im Homeoffice oder die Empfehlung der Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften auf.

Weitere Beiträge stellen unter anderem aktuelle Produkte wie das BAuA-Fachgutachten zu Fluchtwegen oder die Leitlinie zur Asbesterkundung und Aktivitäten aus anderen Handlungsfeldern einschließlich der DASA Arbeitswelt Ausstellung vor.

Hintergrund

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.

 

 

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