Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Einen Gesetzentwurf »über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung« hat die Bundesregierung vorgelegt. Er zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind der Vorlage zufolge langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen, die für bestimmte Ausländer »einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen«.
Dabei geht es um Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine »nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)«, Zudem sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung umgesetzt werden
Wie die Bundesregierung ausführt, wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland eine große Anzahl von Asylanträgen gestellt, die mittlerweile in der Regel nach kurzer Verfahrensdauer beschieden werden. Daran anknüpfend habe sich auch die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber erhöht, die ausreisepflichtig sind, »aber aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Duldung erhalten«. Mit Stand vom November 2018 habe es laut Ausländerzentralregister 178.966 Personen mit einem Duldungsstatus gegeben. Mit zunehmender Duldungsdauer gehe nicht selten auch eine zunehmende Integration einher.
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