Aktuelle Entwicklungen beim Zugang in die Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) spielt im Altersübergang eine zunehmend wichtige Rolle, da immer mehr Menschen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.
Der aktuelle IAQ-Altersübergangsreport zeigt, dass etwa die Hälfte der Neuzugänge in EM-Rente erst ab einem Alter von 58 Jahren erfolgt. Dies hängt eng mit der Anhebung der Altersgrenzen zusammen, die es vielen Arbeitnehmer*innen erschwert, die Erwerbsphase entsprechend zu verlängern.
Gesundheitliche Einschränkungen und EM-Rente
Psychische Erkrankungen sind eine der häufigsten Ursachen für Erwerbsminderungsrenten. Sie machen fast die Hälfte aller EM-Rentenzugänge aus und haben sich in den letzten Jahren fast verdoppelt.
Die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug einer EM-Rente sind sehr streng, so dass viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Voraussetzungen für den Bezug einer EM-Rente nicht erfüllen.
Veränderungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wird es einige wichtige Änderungen für Erwerbsminderungsrentner geben. Die Zurechnungszeit, die die Höhe der Rente beeinflusst, wird verlängert. Sie endet künftig mit Vollendung des 66. Lebensjahres und zwei Kalendermonaten.
Außerdem erhöht sich der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für voll und teilweise Erwerbsgeminderte. Voll Erwerbsgeminderte können bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen, teilweise Erwerbsgeminderte bis zu 39.322,50 Euro.
Herausforderungen und Perspektiven
Der steigende Anteil älterer Neuzugänge in die EM-Rente zeigt, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, ihre Erwerbsphase entsprechend der steigenden Altersgrenzen zu verlängern. Expertinnen und Experten fordern daher eine Anpassung der Alterssicherung, um die gesundheitliche Leistungsfähigkeit in langjährig ausgeübten Berufen stärker zu berücksichtigen.
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