WissFG-Novelle: Gleiche Regeln für außeruniversitäre Einrichtungen geplant
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Flexibilisierung des »Besserstellungsverbots«: Neue Spielräume für die Forschung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland durch eine gezielte Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) zu steigern.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Ausweitung finanzieller Handlungsspielräume auf eine größere Gruppe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, insbesondere gemeinnützige Organisationen, die überwiegend über Projekte finanziert werden, im globalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte zu stärken.
Wegfall bürokratischer Hürden bei der Vergütung
Bisher unterlagen viele dieser Einrichtungen dem sogenannten »Besserstellungsverbot«. Diese haushaltsrechtliche Vorgabe untersagt es Empfängern öffentlicher Mittel, ihr Personal höher zu vergüten als vergleichbare Beschäftigte im Bundesdienst.
Die geplante Änderung sieht vor, dass diese Institutionen künftig Eigenmittel oder Drittmittel aus nichtöffentlichen Quellen nutzen dürfen, um Gehälter und Zulagen flexibler zu gestalten. Damit entfällt die Notwendigkeit aufwendiger Einzelanträge und Prüfverfahren, was zu einer spürbaren Entbürokratisierung führt.
Gleichstellung im Wissenschaftssystem
Die Neuregelung schafft eine rechtliche Angleichung an große Wissenschaftsorganisationen wie die Max-Planck-Gesellschaft oder die Fraunhofer-Gesellschaft, die bereits von diesen Freiheiten profitieren.
Während der bisherige Geltungsbereich des Gesetzes eine abschließende Liste institutionell geförderter Einrichtungen umfasste, wird der Anwendungsbereich nun auf alle nach der Abgabenordnung gemeinnützigen Forschungseinrichtungen erweitert, die keine institutionelle Förderung durch den Bund erhalten.
Strukturelle Bedeutung für Innovationen
Die Bundesregierung betont die Relevanz dieser oft marktnahen Akteure für regionale und internationale Innovationsökosysteme. Durch die Befreiung von hemmenden Regularien sollen diese Einrichtungen in die Lage versetzt werden, wissenschaftliches Spitzenpersonal langfristig zu binden, ohne dass dadurch zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen.
Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er die Richtung unterstützt, jedoch eine noch breitere Definition der betroffenen Institute anregt, um bestehende Förderlücken vollständig zu schließen.
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