Sachsen-Anhalt plant umfassende Modernisierung des Bildungszeitgesetzes

 Bildungsurlaub (symbolisch)

Neues Gesetz setzt auf Flexibilität und lebenslanges Lernen

Das Land Sachsen-Anhalt will ab 1. September 2026 mit dem Bildungszeitgesetz (BzG LSA) neue Maßstäbe für Weiterbildung setzen und das seit 1998 gültige Bildungsfreistellungsgesetz ablösen.

Ziel sei nach Angaben der Landesregierung, die Gesetzgebung an aktuelle Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen und damit die Weiterbildungsbereitschaft deutlich zu steigern.

Erweiterung: Politische Bildung und Ehrenamt rücken in den Fokus

Mit der Reform werde die thematische Bandbreite erweitert: Neben der beruflichen Weiterbildung werden künftig erstmals auch »Politische Bildung« sowie Weiterbildungen für ein Ehrenamt ausdrücklich als anerkennungsfähige Inhalte genannt. Damit wolle man das gesellschaftliche Engagement stärken und die Bereitschaft zur politischen Mitgestaltung fördern.

Die Landesregierung betont, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen sei politische Bildung wichtiger denn je.

Fünf Tage Bildungszeit pro Jahr – Nutzung flexibler gestaltet

Beschäftigte sollen weiterhin bis zu fünf Tage bezahlte Bildungszeit im Jahr erhalten.

Neu ist, dass diese Tage nicht mehr zwingend hintereinander genommen werden müssen. Es genügt künftig, wenn Bildungsveranstaltungen eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden pro Tag umfassen. Damit werden auch Halbtagesveranstaltungen möglich.

Diese Flexibilität soll sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern zugutekommen, da kurzfristige Personalengpässe einfacher kompensiert werden können.

Digitalisierung und Bürokratieabbau im Fokus

Erstmals werden auch digitale und hybride Lernformate explizit anerkannt. Das soll insbesondere Personen mit Betreuungsaufgaben oder körperlichen Einschränkungen den Zugang zur Bildungszeit erleichtern.

Zugleich sieht die Novelle vor, das Antragsverfahren für Bildungsveranstaltungen zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Künftig können Bildungsveranstaltungen anerkannter Bildungsträger sowie akkreditierte berufsbegleitende Studiengänge pauschal anerkannt werden.

Gesetzgebungsverfahren und Ausblick

Der Gesetzentwurf wurde am 4. März 2025 durch das Kabinett zur Anhörung freigegeben. Die Anhörung lief bis zum 2. April. Ein partizipativer Ansatz war maßgeblich bei der Erarbeitung des Gesetzes. 

Der Entwurf des neuen Gesetzes wird nun in den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Das BzG LSA soll zum 1. September 2026 in Kraft treten und ersetzt das Bildungsfreistellungsgesetz aus dem Jahr 1998. Es bietet allen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, jährlich bis zu fünf Tage Bildungszeit zu nutzen – bezahlt und rechtlich abgesichert


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