NRW: Landesregierung weitet Corona-Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen aus

Corona

»Notfonds Weiterbildung« wird bis 30. September 2021 verlängert und um 9,5 Millionen Euro erhöht 

Die Corona-Krise hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen. Geplante Kurse konnten nicht in gewohnter Weise stattfinden, wurden abgesagt, mit verminderter Teilnehmerzahl oder online durchgeführt. Durch die Pandemie entfallen Einnahmen, insbesondere Teilnahmeentgelte. Hinzu kommen höhere Kosten für die Weiterbildungseinrichtungen, etwa durch Infektionsschutzmaßnahmen und Digitalisierung. Dies führt vor allem bei kleinen Einrichtungen zu finanziellen Problemlagen.

Um hierdurch entstehende Finanzierungslücken der gemeinwohlorientierten Einrichtungen zu decken und den Fortbestand der vielfältigen Weiterbildungslandschaft zu sichern, hat die Landesregierung jetzt den »Notfonds Weiterbildung« für den Zeitraum April bis einschließlich September 2021 verlängert und stellt hierfür weitere 9,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fonds wurde im Zuge des Corona-Rettungsschirms des Landes im Juni 2020 eingerichtet und mit zunächst 35 Millionen Euro ausgestattet.

»Die Weiterbildungseinrichtungen haben schnell und flexibel auf die Einschränkungen der Corona-Pandemie reagiert und zum Beispiel mit digitalen Formaten Teile ihres Angebots aufrechterhalten. Nichtsdestotrotz stehen die Einrichtungen wegen weggefallener Einnahmen teilweise vor großen finanziellen Herausforderungen. Damit ihr Angebot weiterhin in der gewohnten Qualität den Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht, unterstützen wir die Weiterbildungseinrichtungen im Rahmen des ‚Notfonds Weiterbildung‘ mit zusätzlichen Mitteln«, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.


Hintergrund

Der bis zum 30. September 2021 verlängerte »Notfonds Weiterbildung« richtet sich an Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Die Mittel können ab sofort bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden.

 

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