Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vor allem aus EU-Mitgliedsstaaten spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Deckung des Fachkräftebedarfs inländischer Unternehmen. Einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt (IAB) zufolge müssten bis 2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491.000 Menschen aus Drittstaaten einwandern, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten. Gerade für Personen mit einer mittleren Qualifikation ist laut IAB-Studie die erleichterte Anerkennung von Berufsabschlüssen dabei besonders wichtig.
Zum »Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)« und dem »Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015« findet am Mittwoch, 30. September 2015 von 9:30 Uhr bis circa 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300, eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt. Der Anhörung liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 zugrunde.
Auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hat Deutschland reagiert, indem es neben Erleichterungen bei der Zuwanderung auch die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse reformierte, um den bereits Zugewanderten und Neuzuwanderern eine möglichst qualifikationsnahe Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Ein modernes und transparentes Recht zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist notwendige Voraussetzung und erheblicher Standortvorteil bei der Sicherung der Fachkräftebasis im internationalen Umfeld. Das Anerkennungsgesetz erleichtert die Zuwanderung und die Arbeitsmarktintegration - neben den Hochqualifizierten - insbesondere auch den beruflich qualifizierten Fachkräften. Es etabliert sich zunehmend als erfolgreiches Instrument zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte. Dadurch soll die Mobilität von beruflich Qualifizierten in der Europäischen Union erhöht werden.