Mindestlohn in der Weiterbildung: Branchentarifvertrag bis Ende 2015 verlängert

BBBAuch zukünftig branchenweit Mindestlöhne in der Weiterbildung 

Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2013 mit Verabschiedung einer vom BMAS vorgelegten Verordnung sichergestellt, dass auch zukünftig in der SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung tarifvertraglich vereinbarte Mindestgehälter branchenweit zu bezahlen sind. Der zugrundeliegende Branchentarifvertrag Weiterbildung regelt die Arbeitsentgelte von pädagogischen Mitarbeiter/innen und schafft seinerseits Rechtssicherheit für die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2015.

Der Vorsitzende der Zweckgemeinschaft des BBB, Wolfgang Gelhard, die diesen Tarifvertrag mit ver.di und der GEW federführend ausgehandelt hat, begrüßt diesen Beschluss des Kabinetts »als sehr erfreuliches Zeichen, dem Lohndumping nachhaltig den Kampf anzusagen«.

Auch Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Bildungsverbandes, sieht sich ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen und »statt um den niedrigsten Preis, um die bestmöglichste Qualität zu konkurrieren«. Gleichzeitig appelliert er an die Mitglieder der sich selbst »Streitgemeinschaft« nennenden Unternehmen, Konsequenzen daraus zu ziehen, dass mittlerweile alle im Bundestag vertretenen Fraktionen ja zum Mindestlohn a u c h in der Weiterbildung sagen. Thiemo Fojkar: »Es wäre jetzt ein guter und vernünftiger Zeitpunkt, die gegen die Allgemeinverbindlichkeit eingereichten Klagen zurückzuziehen«.

Er betonte gleichzeitig, dass in seinem Verband die Türen für alle offen stehen, die bei der weiter anstehenden sozialverträglichen Gestaltung der Arbeits- und Gehaltsbedingungen der Branche mitmachen und sich nicht damit begnügen wollen, die zukünftige Entwicklung nur von den Zuschauertribünen der Gerichtssäle aus zu kommentieren. Wolfgang Gelhard und Thiemo Fojkar appellierten stattdessen gemeinsam an die Mitglieder der Streitgemeinschaft, sich inhaltlich einzuklinken: »Die Türen sowohl zum BBB wie in die Zweckgemeinschaft sind offen. Wer zu uns kommen will, ist uns herzlich willkommen!«

QUELLE: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband)

 

 

 

Zwölf Euro Mindestlohn: Millionen Beschäftigte bekommen mehr Geld
Höherer Mindestlohn bringt Millionen Beschäftigten mehr Geld pro Stunde und im Monat Von der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro dürften über sechs Millionen Beschäftigte profitiert haben. Beim Großteil von ihnen hat sich dadurch nicht nur...
Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede
Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum Oktober 2022 betrifft die Regionen in Deutschland unterschiedlich stark. Insbesondere in ländlichen Regionen Ostdeutschlands gab es vor der Erhöhung einen relativ hohen Anteil an Beschäftigten mit...
Ausmaß und Struktur geringfügiger Beschäftigung in Deutschland
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben im Februar 2022 von den rund 7.284.000 geringfügig Beschäftigten rund 1.518.000 (21 Prozent) über keinen Berufsabschluss verfügt. Das geht aus einer Antwort der...

.
Wir benutzen Cookies
Der BildungsSpiegel setzt auf seiner Website sog. Cookies ein. Einige von ihnen sind für den reibungslosen Betrieb essentiell, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.