Saarland: Bessere Bedingungen für Weiterbildung

Saarland3

Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, wurden nun die Richtlinien des 2016 aufgelegten Förderprogramms »Kompetenz durch Weiterbildung« (KdW) noch einmal deutlich verbessert. Mit KdW erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Seminarkosten für den Besuch eines Weiterbildungsseminars durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.

Saarlands Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger setzt auf die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den KMU: »Gerade in Zeiten des technologischen Wandels und der Digitalisierung ist Weiterbildung wichtiger denn je. Da KMU im Vergleich zu den Großen weniger Ressourcen für die Personalentwicklung zur Verfügung stehen, wollen wir diese Unternehmen gezielt unterstützen«, sagt die Ministerin.

Mit den neuen Richtlinien wurde die Mindestförderhöhe von 300 Euro auf 100 Euro abgesenkt. Damit können nun auch Seminare ab einem Betrag von 200 Euro belegt werden. Außerdem wurde der Qualifizierungsnachweis für die Weiterbildungsträger gelockert. Über die Zertifizierung im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems oder die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hinaus, werden nun auch Erfahrungen, Referenzen, Auditierung oder Gütesiegel des Weiterbildungsträgers anerkannt. Zuvor war die Qualifikation durch ein allgemein anerkanntes Zertifizierungsverfahren erforderlich. Auch die Bestätigung der KMU-Eigenschaft durch einen Steuerberater ist nach den neuen Richtlinien nicht mehr notwendig, um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Darüber hinaus zählen E-Learning Maßnahmen nun ebenfalls zu den förderfähigen Ausbildungsangeboten.

Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses für die Teilnahme an einem bestimmten Seminar ist grundsätzlich 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Zuvor galt noch eine Frist von 15 Tagen. Förderfähig sind nach der neuen Richtlinie jetzt auch Seminare, die der Vorbereitung auf einen Abschluss dienen, sofern der Abschluss selbst nicht Bestandteil der Weiterbildung ist.

»Mit den neuen Richtlinien können KMU nun noch leichter eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen beantragen«, so Rehlinger weiter. Sie stellt bis 2020 rund 11 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond ESF für das Förderprogramm zur Verfügung. Die Förderanträge werden bei der KdW-Servicestelle gestellt, die bei der FITT gGmbH in Saarbrücken angesiedelt ist. Die Servicestelle übernimmt neben der Abwicklung der Fördermodalitäten auch die Aufgabe, die Unternehmen im Förderverfahren zu beraten und zu unterstützen.

 

 

Ähnliche Themen in dieser Kategorie

22.01.2025

Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt: Drei Projekte ausgezeichnet »Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt« – so lautete das Thema des Wettbewerbs um den »Hermann-Schmidt-Preis 2024«. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) …

19.01.2025

Bedeutung beruflicher Weiterbildung in der Transformation Die Relevanz beruflicher Weiterbildung für die Vorbereitung von Mitarbeitenden auf die Herausforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes ist evident. Im Zuge von technologischen …

15.01.2025

Eine vergleichende Studie von vier Systemen: Genderungleichheit in der Weiterbildung In dieser Studie werden die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene (Adult Education and …

06.01.2025

Ein Beitrag aus unserer »Standpunkte«-Reihe von Markus Bockhorni, Hallbergmoos. Die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt erfordert ein kontinuierliches Lebenslanges Lernen von allen Akteuren. Podcasts und Lernimpulse auf Social Media …

.
Oft gelesen...