20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fortschritte und Herausforderungen

BEM: Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung
Seit 2004 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Das BEM soll dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit zu sichern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen und – sofern vorhanden – mit dem Betriebs- oder Personalrat Lösungen zu finden, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und erneuten Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen.
Entwicklung des BEM-Angebots
Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, dass das Angebot eines BEM in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Rund 8 Prozent der Befragten berichteten, in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 30 Tage arbeitsunfähig gewesen zu sein.
Von diesen erhielten 52 Prozent ein BEM-Angebot – ein Anstieg um 12 Prozentpunkte im Vergleich zu 2018. Dennoch bleibt festzuhalten, dass fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten weiterhin kein Angebot erhält.
Unterschiede nach Betriebsgröße und Branche
Die Daten verdeutlichen, dass vor allem mittlere und große Betriebe das BEM häufiger anbieten als kleine Unternehmen. So lag der Anteil der BEM-Angebote in Betrieben mit 250 oder mehr Beschäftigten bei 50 Prozent, während er in kleineren Betrieben nur 36 Prozent erreichte.
Besonders häufig profitieren Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Industrie von einem BEM-Angebot. Im Handwerk und im Dienstleistungsbereich ist das Angebot deutlich seltener.
Einflussfaktoren auf die Umsetzung
Ob ein BEM angeboten wird, hängt nicht nur von der Größe des Betriebs ab. Betriebe, die bereits gesundheitsfördernde Maßnahmen etabliert haben, ein gutes Betriebsklima pflegen und in denen Betriebs- oder Personalräte mitbestimmen, bieten häufiger ein BEM an. Die Beschäftigtenvertretung spielt dabei oft eine Schlüsselrolle und gibt in vielen Fällen den Anstoß zur Einführung des BEM – insbesondere in kleineren Betrieben.
Herausforderungen für kleine Betriebe
Kleinere Unternehmen stehen beim BEM vor besonderen Herausforderungen. Es fehlt häufig an Wissen über die gesetzliche Pflicht, an Ressourcen, Strukturen und Kompetenzen für die Umsetzung. Zudem mangelt es an dauerhaft verfügbaren Unterstützungsangeboten.
Auch in größeren Betrieben hängt das BEM oft stark vom Engagement einzelner Personen ab, was bei Personalwechseln zu Problemen führen kann.
Fazit und Ausblick
Trotz gesetzlicher Verpflichtung und wachsendem Bewusstsein bleibt die Umsetzung des BEM ausbaufähig. Die Ergebnisse zeigen, dass ein nachhaltiges BEM nicht nur Wissen über rechtliche Vorgaben erfordert, sondern auch eine betriebliche Kultur, die Gesundheit als wichtigen Wert anerkennt. Insbesondere kleine Betriebe benötigen mehr Unterstützung, um das BEM flächendeckend und wirksam umzusetzen.
VERWEISE
- BAuA: »20 Jahre betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): zunehmende Verbreitung, aber noch Luft nach oben« ...
- vgl.: »RE-BEM - Empirische Studie zum BEM« ...