KMK beschließt Hygienemaßnahmen für kommendes Schuljahr

Artikel-Bild

Die Kultusministerkonferenz hat einen gemeinsamen »Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen« für die Bundesländer beschlossen. Dieser dient den Ländern als Orientierung bei der Erstellung und Überarbeitung von schulischen Infektionsschutz- und Hygieneplänen für das Schuljahr 2020/2021.

Auf Detailregelungen wurde vor dem Hintergrund spezifischer Gegebenheiten vor Ort bewusst verzichtet. Einschlägig sind die jeweiligen landesspezifischen Regelungen.

Die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig:

»Unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung. Wir haben es gemeinsam geschafft, die Infektionszahlen sehr stark zurückzudrängen. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz am 18. Juni dieses Jahres die Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien beschlossen, sofern es das weitere Infektionsgeschehen zulässt. Es ist unsere Aufgabe, das Recht auf Bildung mit den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus in Einklang zu bringen. Das machen wir mit dem gemeinsamen Rahmenplan.«

Weiter betonte sie: »Ein weitestgehender Normalbetrieb mit Unterricht in Präsenzform kann nur dann funktionieren, wenn in unseren Schulen vor Ort die geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus erfordert es die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie, dass wir als Kultusministerinnen und Kultusminister das Infektionsgeschehen in Absprache mit den Gesundheitsbehörden weiterhin lokal, regional und landesweit sehr genau zu beobachten.«

 

 

Studie: Corona-Einschränkungen beeinträchtigten mathematische Kompetenzen nicht
Langzeitstudie widerlegt Befürchtungen zu Mathematikdefiziten Haben Schüler*innen in Mathe weniger gelernt, weil sie von Schulschließungen 2020/21 betroffen waren? Diese Frage können Wissenschaftler*innen des LIfBi nun erstmals anhand eines...
Corona: Beschäftigte sehen Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld
Unveränderte Arbeitslast trotz Kurzarbeit – Studie beleuchtet Mitnahmeeffekte Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass trotz der offiziellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld viele Beschäftigte von einer...
BAG: Entgeltfortzahlung aufgrund einer Corona-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die...

.