Bundeskabinett beschließt 29. BAföG-Änderungsgesetz

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Studienstarthilfe und höhere Freibeträge

Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen.

Der Gesetzentwurf zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zielt darauf ab, Schlüsselelemente des Koalitionsvertrags umzusetzen. Dieser Entwurf umfasst signifikante Neuerungen, die eine breite Palette von Unterstützungsmaßnahmen für Studierende beinhalten.

Zu den Kernbestandteilen des Entwurfs gehören:

  • Einführung einer Studienstarthilfe
    Diese Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro richtet sich an Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Personen, die ähnliche Sozialleistungen beziehen. Sie soll die Erstausstattung für das Studium erleichtern.
  • Gewährung eines Flexibilitätssemesters
    Studierende können dieses zusätzliche Semester einmalig in Anspruch nehmen, ohne dass es an die reguläre Förderungshöchstdauer ihres Studiengangs gebunden ist. Damit wird ein höheres Maß an Flexibilität im Studienverlauf ermöglicht.
  • Verlängerung der Wechselfrist für Studienfächer
    Der Entwurf sieht vor, die Frist zu verlängern, innerhalb derer Studierende die Möglichkeit haben, ihren Studiengang zu wechseln, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.
  • Verwaltungsvereinfachungen
    Durch angemessene Pauschalisierungen und den Verzicht auf komplizierte Anrechnungsregelungen soll die Verwaltung vereinfacht werden.
  • Anhebung der Freibeträge
    Sowohl die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner der Studierenden als auch die Freibeträge für die Darlehensrückzahlung werden um 5 Prozent angehoben. Dies soll die finanzielle Belastung für die Familien der Studierenden verringern.
  • Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen
    Ab 2025 wird der Freibetrag für das eigene Einkommen der Studierenden an die dann geltende Grenze für geringfügige Beschäftigung (»Minijob-Grenze«) angepasst.

Durch diese Maßnahmen wird ein umfassenderes und flexibleres Unterstützungssystem für Studierende geschaffen, das darauf abzielt, den Zugang zur Hochschulbildung zu erleichtern und die finanzielle Belastung während des Studiums zu mindern.


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