Defizite bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung

Deutscher Bundestag 4

Hindernisse und Defizite bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Parlamentarische Anfrage im Deutschen Bundestag.

Danach sind gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auch in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Statistisch nachweisbare Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern könnten ein Indiz sein, dass Gleichberechtigung im Sinne gleicher Verwirklichungschancen für Frauen und Männer noch nicht erreicht ist.

Dass eine »tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung heute in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist«, zeigten unter anderem die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, die Kennzahlen der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung aus der 19. Legislaturperiode sowie der interaktive Gleichstellungsatlas, heißt es in der Antwort weiter. Beispielsweise habe das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, strukturelle Benachteiligungen durch institutionelle Regeln und Rahmenbedingungen sowie Geschlechterstereotype als Hindernisse für gleiche Verwirklichungschancen von Frauen beschrieben.

Insbesondere die gesellschaftliche Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit habe großen Einfluss auf die Gleichstellung, führt die Bundesregierung ferner aus. Sorgearbeit umfasse grundsätzlich Tätigkeiten der »Pflege, Zuwendung, Versorgung für sich und andere«. Geschlechterstereotype sowie wirtschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen erschwerten es Frauen und Männern aktuell, Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren und gleichmäßig aufzuteilen. Dies führe unter anderem zu statistisch niedrigeren Erwerbseinkommen von Frauen im Lebensverlauf.

»Darüber hinaus zeigen verschiedene Forschungsergebnisse, aber auch statistische Ungleichgewichte auf, dass trotz der enormen Fortschritte, die die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den vergangenen Jahrzehnten gemacht hat, die im Grundgesetz geforderte Beseitigung bestehender Nachteile immer noch nicht ausreichend gelungen ist«, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Exemplarisch verweist sie dabei unter anderem auf die »repräsentative Studie ,Parteikulturen und die politische Teilhabe von Frauen' der EAF Berlin von 2021« und das »Lagebild Häusliche Gewalt«.

Zugleich betont die Bundesregierung, dass sie daran arbeite, institutionelle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen abzubauen, die gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern vermindern. Als »besonders folgenreich« bewertet sie in der Vorlage die ökonomischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Frauen hätten im Durchschnitt geringere Einkommen und weniger Vermögen, aber viel höhere Armutsrisiken als Männer. Vielen Frauen fehle es über lange Strecken ihres Lebens an ökonomischer Eigenständigkeit und damit an Möglichkeiten, ihre Verwirklichungschancen im Leben zu ergreifen.

Deshalb sei die »nachhaltige wirtschaftliche Eigenständigkeit« ein zentrales Ziel ihrer Gleichstellungspolitik, legt die Bundesregierung ferner dar. Mit der Stärkung der Erwerbstätigkeit von Frauen und der Stärkung einer Übernahme unbezahlter Sorgearbeit durch Männer in Familie, Pflege, alltäglichen Haushaltstätigkeiten und im sozialen Ehrenamt würden die »Wünsche und Bedarfe vieler Frauen und Männer aufgegriffen, die Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit so zu verteilen, dass sich beide in beiden Lebensbereichen persönlich entwickeln können«.


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