Ergänzung der Novelle zur Berufskraftfahrerqualifikation

Seitenrückansicht eines LKW

Berufskraftfahrerqualifikation: Neuerungen im Register und Nachweisverfahren

Die Bundesregierung hat einem Ergänzungsvorschlag des Bundesrat zum Gesetzentwurf »zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften« zugestimmt. 

Kernpunkte der Novelle

Zentraler Bestandteil der Novelle ist die Einführung verbindlicher Regelungen zur Speicherung von Daten über digitalen Unterricht (sowohl synchron als auch asynchron) im Rahmen der Weiter- und Grundqualifikation von Berufskraftfahrer*innen.

Damit sollen Lehr- und Lernformate im digitalen Kontext im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erfasst werden.  Zusätzlich wird die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten an die digitalen Formate angepasst. 

Übergangsregelung im Fokus

Die Landesvertretung hatte vorgeschlagen, in § 3 Absatz 7 des Gesetzes nach Satz 1 einen neuen Satz einzufügen: »Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab Bestehen der Prüfung als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation.« 

Begründet wurde dies damit, dass mit dem Bestehen der Prüfung das Ausbildungsverhältnis ende und in der Praxis Fahrer*innen bis zum Erhalt des eigentlichen Qualifikationsnachweises über keine gültige Bestätigung verfügten, obwohl sie rechtlich bereits als qualifiziert gelten.  Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag zugestimmt. 

Bedeutung für die Weiterbildung und Digitalisierung

Für Weiterbildungsanbieter und Unternehmen bedeutet die Novelle eine erhebliche Anpassung: Sie müssen künftig sowohl digitale Lehr- und Lernformate nachweisen als auch Daten an das Register übermitteln können. Die Erweiterung des Registers schafft mehr Transparenz darüber, ob Stunden- und Formatvorgaben eingehalten werden. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an Datenschutz, Datenübertragung und Ausbildungskontrolle.

Digitale Weiterbildung wird somit nicht mehr nur Ergänzung, sondern Regelformat – inklusive offizieller Registrierung.


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