Mindestlöhne in der EU: Zwischen 312 Euro und 2.142 Euro brutto im Monat
In Deutschland gilt seit dem 1.1.2020 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilt, gilt in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn. Dazu zählen Luxemburg (2.142 Euro), Irland (1.656 Euro), die Niederlande (1.636 Euro) sowie Belgien (1.594 Euro).
Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien (312 Euro), Lettland (430 Euro) und Rumänien (466 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 941 Euro auch die südeuropäischen Länder Portugal (741 Euro), Griechenland (758 Euro) und Malta (777 Euro) übertrifft.
Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich. Einige EU-Staaten mit einem meist überdurchschnittlichen Lohnniveau haben hingegen keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dazu gehören Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede
Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig.
Um die Preisniveauunterschiede zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraftstandard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit. Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.
VERWEISE
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